Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die mit einem Chip versehenen deutschen Pässe als Ausweisersatz (§ 1 Abs. 2 S. 3 PAuswG) auch für den elektronischen Rechtsverkehr mittels des elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 PAuswG analog) und ggf. als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit (§ 22 PAuswG analog) zugelassen bzw. mit diesen technischen Funktionen versehen werden.
Begründung
Der amtliche Pass ist ein gültiger Ausweisersatz und dient sowohl im In- wie auch im Ausland als wichtiges Identitätsdokument im Kontakt mit staatlichen und privaten Stellen v.a. mit Behörden und Gerichten.
Zwar sind die Reise-, Dienst- und Diplomatenpässe mit einem Chip versehen (§ 4 Abs. 3 PassG) und die die darauf gespeicherten Daten dürfen durch Behörden verarbeitet werden (§§ 16a, 17 PassG analog zu §§ 15, 16 PAuswG). Es fehlt jedoch dem Pass als Ausweisersatz an den Funktionen als elektronischer Identitätsnachweis (§ 18 PAuswG analog) und als qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit (§ 22 PAuswG analog), sodass trotz dieser Ersatzqualität in der analogen Welt weiterhin zwei Dokumente zu besitzen sind, um am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen zu können. So ist z.B. zur Anmeldung bei der Meldebehörde ein Personalausweis ODER ein Pass vorzulegen. Hingegen ist die Onlineanmeldung nur mit dem Personalausweis möglich (https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/elektronische-wohnsitzanmeldung/elektronische-wohnsitzanmeldung-node.html).
Diese Ungleichheit in der analogen und digitalen Anwendbarkeit sollte bei einem vollwertigen Ausweisersatz nicht gegeben sein.
Aber man muss ja sowieso einen Personalausweis besitzen, und zum Reisen einen Reisepass. Also braucht man doch sowieso zwei Dokumente! Da kann ich es jetzt nicht nachvollziehen, dass im Reisepass auch noch ein Chip eingebaut werden soll.
Wenn man auf den Personalausweis verzichten dürfte, und nur einen Reisepass hätte (man kann ihn ja dann anders nennen...), dann wäre das eine gute Idee
Gaitzsch | 17.07.2024 - 19:56
Es hat weder etwas mit Vielreisen, der einfachen Verstaubarkeit, noch mit Geld zu tun. Ob Sie beide Dokumente oder nur eines davon besitzen, bleibt jedem selbst überlassen. Da alle Identitätsnachweise aber mit dem Reisepass in der analogen Welt möglich sind, weil dieser eben ein gültiger Ausweisersatz ist, sollte dies auch wie für den Personalausweis für ein zu schaffendes digitales Gegenstück gelten.
Gaitzsch | 17.07.2024 - 19:47
Es gibt schon einige Mitführpflichten oder Identitätsfeststellungsnormen aus anderen Gesetzen z.B. Waffengesetz, Fischereigesetze, Fahrerlaubnisverordnung, Schengener Grenzkodex. Dabei muss man aber im jeweiligen Fachgesetz schauen, welche Mitführpflicht mit welchen Dokumenten zu erfüllen ist. Die (einfache) polizeiliche Identitätsfeststellung z.B. am Bahnhof können Sie grundsätzlich mit öffentlichen oder privaten Ausweisen erfüllen. Aber das genaue Problem Ihres Vorredners verstehe ich nicht. Beim "Verschwinden im Einsatzwagen" geht es sicherlich um die fahndungsmäßige Abfrage von Dokumenten- oder Personendaten, was die kontrollierenden Beamten wohl kaum im Kopf machen können, sondern über ein entsprechendes Lesegerät oder zumindest einen Laptop o.ä. für die händische Eingabe der Daten in Verbindung mit einer entsprechenden Datenbank verfügen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist aber eine andere.
chaplain | 17.07.2024 - 16:13
Es gibt nur die Pflicht, dass sie einen Ausweis besitzen. Von mitführen steht ausdrücklich nichts im Gesetz. Also lassen sie ihn einfach daheim, und sie brauchen sich um so einen Unsinn keine Gedanken machen.
Alexander Kutschorra | 17.07.2024 - 15:24
Super Tipps, ehrlich! Das haette ich nicht geahnt und da bin ich vermutlich nicht der Einzige.
Oft sind Personalausweiskontrollen zwar selten. Aber wenn man mal von der Polizei kontrolliert wird, koennte man ja denken, dass die sich mit den Daten von einem auf dem Ausweis irgendwo einloggt, sodass man danach einen Nachteil hat, weil man damit irgendwie ein Gratisangebot in Anspruch genommen haette, wovon einem dann irgendwann wieder das Gesicht so komisch aussieht. Ich glaube, dass einer der, oft mindestens zwei, Polizist*innen bei einer solchen Kontrolle mit dem Ausweisdokument kurz im Einsatzwagen verschwindet. Was man mit einer Fahrerlaubnis, ausser unauffaellig ein zusaetzliches Kratzerlein machen, so in so einer Richtung anstellen kann, weiss ich aber auch nicht.
chaplain | 17.07.2024 - 10:16
Vom Grundsatz her sehe ich das ähnlich aber es sollte trotzdem eine freie Entscheidung bleiben welches Ausweisdokument für den jeweiligen Bürger das richtige ist. Wenn gemäß Gesetz beide Dokumente gleichwertig sind spricht doch nichts dagegen beide mit den gleichen Funktionen auszustatten. Der Chip ist doch im Reisepass sowieso enthalten deshalb spricht doch auch nichts dagegen, weitere Funktionen zu hinterlegen. Dem Chip ist das relativ egal ob da jetzt zusätzlich noch eine Signatur hinterlegt wird.
-- | 17.07.2024 - 09:26
ja und? wieso hat man nicht einfach den günstigen und einfacher zu verstauenden Personalausweis, wenn man nicht beides beantragen will? Reist man so viel, dass man eher den Pass braucht, wird der Posten zusätzlicher Perso finanziell zumutbar sein.
Das ist kein Glaube. Die meisten Menschen haben einen Personalausweis und beantragen den Reisepass fürs Reisen. Dass man offenbar keinen Perso haben muss, ist eine Information, die das Anliegen der Petition dennoch nicht verständlicher macht
CYBERYOGI =CO=Windler | 17.07.2024 - 03:44
ePerso gehört verboten! (Ausspähung per Funk)
Wir brauchen nicht noch mehr funkchipverseuchte Auweisdokumente. Der Gebrauch von RFID/NFC-Technik für Ausweise und Bezahlssteme gehört ganz verboten. Sich ausweisen und bezahlen muss in einer Demokratie grundsätzlich ein willentlicher Akt sein und darf niemals unbemerkt oder unerwartet per Funk aus der Ferne durch geschlossene Taschen hindurch möglich sein. (Geringe Reichweite ist irrelevant; z.B. der Chaos Computer Club zeigt dass sich die per Richtantenne generell auf etliche 10m vergrößern lässt. Die entsprechend große Antenne lässt sich als Leiterschleife in Kleidung verbergen.) Auch dass NFC durch Blechhüllen abschirmbar wäre ist irrelevant, da Missbrauchbarkeit so einer Funktion für übliche Nutzer unerwartet kommt und die offizielle beabsichtigte Anwendung ja grade das Scannen ohne Rausholen aus Tasche oder Geldbörse sein soll. Zudem wirkt gepulste Funkstrahlung (besonders bei verstärkter Bestrahlung durch jene kriminellen Richtantennen) hirnschädigend und gehört grundsätzlich minimiert.
Drahtloses Bezahlen und Identitätsscan per Funk ist seinem perversen Wesen nach höchstens mit einer Erfindung zum berührungslos unbemerkten Schwängern von Frauen durch die Kleidung hindurch vergleichbar. Es ist eine Technologie ohne redliche Anwendung, die ausschließlich verbrecherischen Zwecken nützt. Es ist sittenwidrig und steht ethisch in einer Reihe mit der Vermarktung von Vergewaltigungsdrogen oder spielzeugförmigen Landminen. Es gibt also keinen größeren Segen für die Menschheit als einen kaputten Ausweis-Chip. (Lang lebe der RFID-Zapper!)
Wo Ausweisen oder Bezahlen im Vorbeigehen erforderlich ist, muss dies stattdessen durch optische Verfahren (sichtbar leuchtende LED+Solarzelle) statt Funk realisiert werden. Wenn gewünscht, kann sich Karte oder Ausweis dazu in einer Hülle mit Sichtfenster oder als Diebstahlschutz innen in einer Tasche mit Lichtleiter befinden.
Der ePerso muss weg und gehört gegen ein anpeilsicheres System ersetzt. Grade in Hinblick darauf, dass biometrische Ausweisdaten längst im Darknet gehandelt werden (sogar die Lesegeräte der Ämter sind hackbar!) gehört solcher Funkchipwahn verboten.
=> absolut KEINE Mitzeichnung
Gaitzsch | 16.07.2024 - 23:12
Guten Tag,
wie chaplain schon richtigerweise darstellte: Man kann auch nur einen Reisepass besitzen um die Ausweispflicht zu erfüllen (§ 1 Abs. 2 letzter Satz PAuswG: "Die Ausweispflicht (...) erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, (...)"). Genau auf dieses Problem zielt meine Petition ab, weil der Reisepass (der bereits ein Speichermedium besitzt) als Ausweisersatz nicht zugleich über die Online-Ausweisfunktion verfügt.
Der Glaube über den gleichzeitigen Besitz von Pass und Personalausweis ist leider weit verbreitet.
chaplain | 16.07.2024 - 10:52
Das ist falsch.
Zitat:
Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion.
Somit müssen sie entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis beitzen aber nicht beides.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html