Text der Petition
Mit der Petition wird eine rechtliche Gleichheit der Geschlechter im Bereich Kinderwunsch für homosexuelle Paare gefordert.
Begründung
Art. 3 des GG besagt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)
Im Bereich des Kinderwunsches für homosexuelle Paare empfinde ich diesen Gleichberechtigungsgrundsatz als nicht erfüllt.
Nach aktueller Rechtslage kann sich ein lesbisches Paar in Deutschland den Kinderwunsch erfüllen lassen. Hierfür stehen Kinderwunschkliniken/ Samenspendebanken etc. zur Verfügung. Dieser Rechtsstand ist wertvoll und steht nicht hier zur Diskussion. Eine Behandlung von Männerpaaren ist in Deutschland hingegen nicht möglich, da bspw. eine Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist.
Wenn sich eine Frau -fremde- Spermien zum Kinderwunsch einsetzen lassen darf (hier mit teils Auswahlverfahren/ Voraussetzungen an den Erzeuger),- warum darf dann ein Mann sein Spermium nicht in eine -fremde- Frau zum Austragen des pot. Kindes einsetzen lassen(, wenn sich die Leihmutter damit einverstanden zeigt).
Warum schafft Deutschland hierfür keine Rechtslage, sondern lässt Männer über andere Länder eine Leihmutterschaft beginnen?
AW: Weil in diesem Fall eine andere und fremde Person dazu „benutzt“ wird, eigene Ziele und Lebensentwürfe zu erfüllen und sicherzustellen. Unabhängig davon, ob diese Person nun zustimmt oder nicht, wobei die tatsächliche „Zustimmung“ nicht selten nur aus rein finanziellem Interesse geleitet wird.
Otext: „ (…) sondern lässt Männer über andere Länder eine Leihmutterschaft beginnen.
AW 1: Weil rein juristisch hier erhebliche Probleme entstehen, denn die Mutter hat gewisse Rechte bis hin zum Unterhaltsausgleich und bis zum Erbanspruch.
AW 2: Weil Schwangerschaften nun mal risikobehaftet sind, -auch für die Leihmutter.
AW 3: Weil es ethisch und moralisch verwerflich ist, die eigene „Fehlsituation“ durch Ausnutzen anderer Gegeben- u. Gelegenheiten ausgleichen zu wollen.
AW 4: Weil die Emotion der Mutter beim "wegnehmen" ihres Kindes völlig ausgeblendet wird und sich ggfls. traumatische Ereignisse eintreten können.
Der Petent möge die Frage beantworten: Wenn eine Leihmutter aus z. B. Indien ein behindertes Kind gebiert, wäre der Vater (um den Begriff Samengeber zu vermeiden) bereit dieses Kind zu versorgen? Wenn ja, wo bleibt denn die Mutter des Kindes als für die Erziehung des Kindes mitverantwortliche Person? Bleibt die außen vor? Wenn Ja, warum? Wenn nein: Muss sich jetzt die Mutter mit dem behinderten Kind eines völlig fremden Vaters für die Zeit ihres Lebens „herumschlagen“? Warum?
Das gewollte Zeugen eines Kindes ist in aller Regel etwas anderes als die Benutzung einer Leihmutter, (gerne auch Gebärmaschine) zur Befriedigung eigener Befindlichkeiten gegen Erstattung einer „Austragungsgebühr“.