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Diskussion zur Petition 167472

Abstammungsrecht

Rechtliche Gleichheit der Geschlechter im Bereich Kinderwunsch für homosexuelle Paare vom 13.05.2024

Diskussionszweig: Hat etwas mit Ethik und Moral zu tun...

Heinz 548 | 30.05.2024 - 17:29

Hat etwas mit Ethik und Moral zu tun...

Anzahl der Antworten: 17

Otext: (…) warum darf dann ein Mann sein Spermium nicht in eine -fremde- Frau zum Austragen des pot. Kindes einsetzen lassen(, wenn sich die Leihmutter damit einverstanden zeigt). // Warum schafft Deutschland hierfür keine Rechtslage, sondern lässt Männer über andere Länder eine Leihmutterschaft beginnen?

AW: Weil in diesem Fall eine andere und fremde Person dazu „benutzt“ wird, eigene Ziele und Lebensentwürfe zu erfüllen und sicherzustellen. Unabhängig davon, ob diese Person nun zustimmt oder nicht, wobei die tatsächliche „Zustimmung“ nicht selten nur aus rein finanziellem Interesse geleitet wird.


Otext: „ (…) sondern lässt Männer über andere Länder eine Leihmutterschaft beginnen.

AW 1: Weil rein juristisch hier erhebliche Probleme entstehen, denn die Mutter hat gewisse Rechte bis hin zum Unterhaltsausgleich und bis zum Erbanspruch.

AW 2: Weil Schwangerschaften nun mal risikobehaftet sind, -auch für die Leihmutter.

AW 3: Weil es ethisch und moralisch verwerflich ist, die eigene „Fehlsituation“ durch Ausnutzen anderer Gegeben- u. Gelegenheiten ausgleichen zu wollen.

AW 4: Weil die Emotion der Mutter beim "wegnehmen" ihres Kindes völlig ausgeblendet wird und sich ggfls. traumatische Ereignisse eintreten können.

Der Petent möge die Frage beantworten: Wenn eine Leihmutter aus z. B. Indien ein behindertes Kind gebiert, wäre der Vater (um den Begriff Samengeber zu vermeiden) bereit dieses Kind zu versorgen? Wenn ja, wo bleibt denn die Mutter des Kindes als für die Erziehung des Kindes mitverantwortliche Person? Bleibt die außen vor? Wenn Ja, warum? Wenn nein: Muss sich jetzt die Mutter mit dem behinderten Kind eines völlig fremden Vaters für die Zeit ihres Lebens „herumschlagen“? Warum?

Das gewollte Zeugen eines Kindes ist in aller Regel etwas anderes als die Benutzung einer Leihmutter, (gerne auch Gebärmaschine) zur Befriedigung eigener Befindlichkeiten gegen Erstattung einer „Austragungsgebühr“.
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