Text der Petition
Mit der Petition wird keine generelle Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Anhänger auf 80 km/h bzw. 100 km/h gemäß § 3 Straßenverkehrs-Ordnung gefordert, wenn diese als Batterieanhänger statt größerem Laderaum ein festes Gewicht und definierte fahrdynamische Eigenschaften aufweisen. Dies soll ohne besondere Bescheinigung der Landesbehörden der Fall sein, wenn eine entsprechende Typenprüfung des Anhängers die Eignung für höhere Geschwindigkeiten aufzeigt.
Begründung
Batterieanhänger sind eine gute Möglichkeit zur Erweiterung der Reichweite von Elektroautos bei Bedarf.
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Für das Tempolimit von 80 km/h bzw. 100 km/h gibt es bei der Mehrzahl der Anhänger gute Gründe:
• Hoher Schwerpunkt,
• höhere Seitenwindanfälligkeit besonders in ungeladenem Zustand;
• unterschiedliches Federungs- und Dämpfungsverhalten je nach Beladungszustand;
• unklares Schwingungsverhalten der Kombination aus meist zweiachsigem Zugfahrzeug und dem einachsigen Anhänger, besonders bei unebenem Untergrund und Kurven
• geringes Gewicht des Anhängers im Vergleich zur möglichen Zuladung bzw. seines zulässigen Gesamtgewichts;
• ggf. hohes Gewicht des Anhängers im Vergleich zu Gewicht der Zugfahrzeugs, schlechte konstruktive Gestaltung von Fahrwerk, Bremsen usw.
• hoher Querschnitt und damit hoher Luftwiderstand des Anhängers;
• möglicherweise verrutschende Ladung oder Windlast auf die Ladung bei offener Ladefläche vermehrt Risiken, das niedrigere Tempo begrenzt die Schadensfolgen;
• Abgasanlage des Zugfahrzeugs wurde nicht für den Lastfall des Anhängerbetrieb ausgelegt, der naturgemäß bei höheren Geschwindigkeiten eine höhere Dauerleistung erfordert, die höher ist als die Leistungen in den üblichen Betriebspunkten der Fahrtzyklen. Das Abgasverhalten mit Anhänger wurde nicht gemessen.
Für einen „typischen“ PKW-Anhänger mit offener Ladefläche und unbestimmtem Ladegut ist eine Beschränkung auf 80 bzw. 100 km/h sicherlich eine gute Idee, besonders bei Transport von Pferden, Wohnanhängern üblicher Größe usw.
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Mögliche Anforderungen an Anhänger, die mit höherer Geschwindigkeit gefahren werden dürfen, sind:
• Fest verbaute funktionelle Bauteile (z.B. Batterien und zugehörige Ladevorrichtung), festes Gewicht und vermessenes Schwingungsverhalten
• Schwerpunkt max. 20 cm höher als die Höhe der Anhängerkupplung,
• Schwerpunkt in Längsrichtung nahe der Achse bei einachsigen, zwischen den Achsen bei mehrachsigen Anhängern,
• geringe Beeinflussung des Fahrverhaltens durch Zuladung, zu diesem Zweck begrenzte Zuladungsmöglichkeiten, kein oder begrenztes Kofferraumvolumen, z.B. max. 2oo m2 Volumen und max. Zuladung 50 kg – das reicht für vier typische Flugzeug-Handgepäckstücke oder drei 10-Liter-Mineralwasserkisten (je 14,4kg),
• Anbringung des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug, Breite bei zweispurigen Fahrzeugen maximal 1,50 m und damit schmaler als die Mehrzahl der PKW ohne die Außenspiegel,
• Höchstwert für das Produkt aus Luftwiderstandsbeiwert und Querschnittsfläche,
• Anhänger gebremst mit automatischem Blockierverhinderer (ABS) und Aufteilung der angesteuerten Bremskraft entsprechend des Gewichtsverhältnisses von Zugfahrzeug und Anhänger, ausgenommen Verzögerung zur Rekuperation,
• hydraulische Schwingungsdämpfer und Nachweis des Fahr- und Schwingungsverhaltens
• Obergrenze des Maximalgewichts (z.B. 450 kg) und Eignung wäre für alle Zugfahrzeuge (auch der L7e-Kategorie)
• Wird sich mit der Liberalisierung ein Mietmarkt für Batterieanhänger bilden, die z.B. am Anfang einer Langstreckenfahrt bei einer Tankstelle mitgenommen und vor Ende der Fahrt bei einer anderen abgegeben werden? Werden sich solche Anhänger im Tankstellenbereich autonom bewegen und automatisch an das Auto ankoppeln?
• Oder werden viele Anhänger in Privatbesitz sein und an normalen Werktagen als Batteriespeicher für die Solaranlage dienen?
• Wer sorgt für die Normung der Anhängerkupplungen und der Elektroleitungen zum PKW?
• Werden die Anhänger Strom an den PKW als Zugfahrzeug übertragen, oder schieben sie häufiger mit eigenem Elektromotor von hinten und entlasten damit dessen Batterien?
• Sollen Autobusse mit derartigen Anhänger 100 km/h fahren dürfen?
Das Anthropische Prinzip | 14.08.2024 - 08:16
Eigentlich ist die gesetzliche Tempolimitierung eines der geringeren Hemmnisse für die Bollerwagenbatterie. An anderer Stelle wurde schon mit lobenswerter Fantasie an 250 und Batterieanhänger über die Autobahn gedacht. Ich kann mein Handy während der Benutzung aufladen, irgendwo steht man soll das nicht machen, geht aber bisher ganz gut. Sollte beim E-Auto auch gehen. Und wie der Energiedurchsatz funktioniert bleibt den Technikern vorbehalten, aber was wenn, das Raketenauto mit Anhänger auf Strombasis tatsächlich jeden millionen Euro teuren Supersportwagen mit Benzin auf der Autobahn überholt? Kann man sich wie der Petent schon schreibt auch nur mal kurz mieten, für 10 Euro die Stunde, und ab geht's.
Halbiertes Tempolimit in allen Ortschaften.
Oder, was ich neulich erfuhr, Russland hat ein schwimmendes Atomkraftwerk. Voll die Schnapsidee. Aber mehr Batterien heißt noch effizientere Windräder. Nur hat das wenig mit der Tempolimitierung zu tun. Nur wenn das ein Zünglein an der Waage ist. Vielleicht fährt man direkt zum Windrad, lädt die Akkus auf, und verkauft den Strom wo er grad gebraucht wird. Vielleicht auf Festivals und anderen Veranstaltungen, oder es ist auch nur eine Schnapsidee. Aber mal eben sein E-Auto mit Anhänger zum Autobahn ICE machen, das kann doch nur schön gut gehen.
Mipfel | 13.08.2024 - 11:21
Das Fahrverhalten eines Gespanns mit Anhänger ist nun einmal ein Anderes als eines einzeln fahrenden Autos. So kann sich der Anhänger bei gewissen Geschwindigkeiten hinter dem Zugfahrzeug aufschaukeln und verursacht so nicht nur eine Gefahr für das Zugfahrzeug, sondern auch für weitere Verkehrsteilnehmner.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne auf 80 km/h bzw. 100 km/h machen daher durchaus Sinn, unabhängig der Beladung des Anhängers.
Keine MZ
Lupinal | 13.08.2024 - 10:06
@Nutzer621931 | gestern - 13:58:
Welches Modell?
Werbung liegt meist so um die 500, aber das ist bei 30°C, blass bergab mit Rückenwind und nur einem Fahrer; packt man die Kiste voll, hängt einen Anhänger dran und fährt im Winter reale Strecken, so ist schon die Hälfte ein feuchter Traum.
Rekupertion gibt auch nur einen kleinen Teil der Energie zurück, und auch nur im Stadtverkehr; ...und unabhängig von der Masse, da diese sowohl bei der Beschleunigung als auch beim Abbremsen eingeht.
Aber das Problem mit der Masse beginnt schon bei der Fertigung, da all diese Masse Ressourcen sind die gefördert, verarbeitet, transportiert und verbaut werden muß; ...und später Masse die einen Parkplatz benötigt.
(Im Prinzip ist die einzige ökonomisch und ökologisch sinnvolle Anwendung von EVs der Kleinwagen oder Kabinenroller für den täglich mittlere Strecken von der Vorstadt oder einen Schlafdorf aus fahrenden Berufspendler mit Eigenheim, Carport und großen Solardach.)
Bevor die Subventionen gestrichen wurden oder nachdem die Hersteller sie ersetzt haben?
Aber im Moment sind überall noch die EV-Versionen teurer als die ICs (so es denn beide gibt); und das ist ein Thema für Neuwagenkäufer, für Gebrauchtwagenkäufer verbieten sich EVs eigentlich gänzlich.
Lupinal | 13.08.2024 - 09:49
@Nutzer4902401 | gestern - 17:4:
Nur von der Reichweite und den Kosten; mit der superempfindlichen Oberfläche, dem hirntoten Userinterface und der Eignung als Passantenschredder liegt der Cybertruck ganz einsam an der Spitze.
Aber der ist ja auch in Europa nicht zulassungtauglich.
Lupinal | 13.08.2024 - 09:46
@Signalman | gestern - 18:22:
Welcher Hersteller war es noch gleich der zum Schutz der Batterie max. 90% Ladung und mind. 70 km in der Batterie lassen empfohlen hat, und damit gerade noch auf gut 200 km Reichweite kam?
Naja, im Moment gibt es ordentlich Rabatte, da die direkten Subventionen aus dem Steuersäckel ausgelaufen sind.
Aber das macht es nur für den Käufer kurzfristig billig; der schnelle Wertverfall und der nicht-existente Gebrauchtwagenmarkt macht das wieder hin.
Signalman | 12.08.2024 - 18:22
Im Märchen vielleicht aber reale ist bei 300 Schluß, dann ist Nachladen erforderlich.
Billig sind Elektrofahrzeuge auch nicht.
Hör auf mit der Märchen Stunde!
Nutzer4902401 | 12.08.2024 - 17:49
@ Petent | heute - 09:11
Durchweg hanebüchen ...
Wieso sollte es?
Lustig ... komisch, dass es das jetzt schon nicht gibt ...
Und wie "stimmen" Sie da dann die Eigenschaften des Anhängers aufs jeweilige Zugfahrzeug ab? Es gibt ja inzwischen dutzende Modelle. Und alle haben unterschiedliche
Oh, jetzt fischt aber jemand gewaltig nach Rationalisierungen. Ich nehme an, dass all das natürlich auch noch zu 150% "vom Staat" zu subventionieren wäre. So wie halt die Denke bei den e-mobilen Klimarettern so vorherrscht.
Also, Anhängerkupplungen sind schon normiert. Und beim Strom selber => *LOL*.
Oh, jetzt wirds ganz ambitioniert. Der Anhänger soll antreiben ... wie schnell fahren denn so Schubgelenkbusse? Nur so zum Vergleich?
Nö. Wieso sollten sie?
Meine Empfehlung bei Reichweitenangst:
1. Den Gipfel der pervertierten E-Mobilität kaufen - einen Ford Lightning *.
2. Einen Gabelstpler für zu Hause anschaffen, und mit dem dann je nach Bedarf:
3. Den Zusatzakku der Wahl auf die Ladefläche heben.
Und schon schiebt man ganz stolz an die 4,5 Tonnen durch die Gegend.
* OK, ist inzwischen ein Doppelgipfel mit dem Tesla Cybertruck.
Nutzer621931 | 12.08.2024 - 13:58
Können wir diese Petition bitte zurückstellen, bis das Problem tatsächlich existiert?
E-Autos haben heute Reichweiten von bis zu 800 km, ganz ohne Batterieanhänger. Kein Autohersteller bietet einen solchen an und ich wüsste auch kein Auto, dass sich während der Fahrt laden lässt.
E-Autos sind seit vielen Jahren günstiger als vergleichbare Verbrenner. Das Gewicht war dank der Rekuperation noch nie ein Problem.
Welchen Sinn hat diese Petition?