Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 170651

Straßenverkehrs-Ordnung

Keine generelle Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Batterieanhänger gemäß § 3 StVO vom 14.07.2024

Diskussionszweig: Re: Straßenverkehrs-Ordnung - Keine generelle Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Batterieanhänger gemäß § 3 StVO

MichaelReins | 31.08.2024 - 10:12

Re: Straßenverkehrs-Ordnung - Keine generelle Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Batterieanhänger gemäß § 3 StVO

Anzahl der Antworten: 0

Ein Batterieanhänger für ein Elektro-Kfz, um die Reichweite zu erhöhen? Durch das zusätzliche Gewicht eines solchen »Reservetanks« macht man das genau Gegenteil von dem, was mit E-Kfz eigentlich erreicht werden sollte; nämlich so etwas wie Klima- und Umweltschutz.
Der Energieverbrauch wird höher, der Verschleiß von Kfz und Straßen höher, die Entstehung giftiger Stoffe durch den vermehrten Abbau von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt steigt noch weiter an.

Würde ein Fahrer eines Verbrenners einen kleinen Tankwagen mitführen und das mit einer guten Lösung zur Vergrößerung der Reichweite begründen, würde man diesen Fahrer zu Recht der Einfältigkeit bezichtigen. Es ist nämlich ohne Zweifel völliger Unfug.
1