Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass § 218 des Strafgesetzbuches nicht zugunsten eines liberaleren Abtreibungsrechts gestrichen oder verändert wird, wie es Teile der Ampelkoalition fordern. Abtreibungen dürfen zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant werden.
Begründung
Obwohl eine Abtreibung in den meisten Fällen keine Strafverfolgung nach sich zieht (siehe Regelung durch § 218a), hat das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen und deren strafrechtliche Relevanz zwei wichtige Schutzfunktionen:
1. § 218 sowie die Maßstäbe für die verpflichtende Beratung gemäß § 219 erhalten das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
§ 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind. Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt. Dies würde das Bewusstsein für die Würde und das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib in der Gesellschaft mindern. Dieses Bewusstsein ist jedoch entscheidend, um ungeborenes Leben zu schützen. Es führt dazu, dass Menschen Abtreibungen als schwerwiegende ethische Entscheidung betrachten und nicht bloß als medizinische Prozedur.
Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind. Dem dient der § 218. Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.
2. § 218 schützt Schwangere unter Druck
Mitunter werden Frauen auch zur Abtreibung gedrängt. Ihr Umfeld versucht den Blick hin zur Abtreibung zu verengen, macht vielleicht Zeitdruck, die Abtreibung schnell durchführen zu lassen etc. In dieser Situation könnte eine Frau unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich zunächst objektiv beraten lassen möchte. Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, um eine Abtreibung überhaupt durchführen lassen zu können, kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen. Sie werden, ob ihr Umfeld es will oder nicht, objektiv, umfassend und dem Lebensschutz dienend beraten (siehe dazu die Maßstäbe § 219). Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Auch die durch § 218a verpflichtende mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung gibt der Mutter eine "Atempause", die ihr Umfeld nicht ignorieren kann. Diese Zeit ermöglicht es der Frau, alle Optionen und Konsequenzen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.
Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen. Es darf keine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse geben, z.B. aufgrund von Entwicklungsmerkmalen. Alle Menschen haben zu jedem Zeitpunkt ihrer Existenz volles Lebensrecht und unantastbare Würde.
Der § 218 StGB bleiben!
Was heißt denn überhaupt „verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens“? Verfassungen sind nichts anderes als von Menschen normierte Verhaltensweisen, welche geändert werden können. „§ 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind“, das mag richtig sein. Also sind mit einem läppischen Federstrich (= ersatzloses streichen des Paragrafen) Abtreibungen dann nicht mehr Unrecht. Wer also entscheidet was Recht und was Unrecht ist? In den meisten Fällen derjenige der die Macht hat hierüber zu entscheiden.
Das Gezänk über 218 kann ich schon lange nicht mehr hören. Auch das krampfhafte Heranführen von „Menschenwürde des ungeborenen Kindes“, wobei die Frage auftritt was an einer fünf Tage befruchteten Eizelle an Menschenwürde auszumachen wäre.
Otext: „(…) kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen.“
AW 1: Hier wird insinuiert, dass Frauen einen Rechtfertigungsgrund haben müssen, welche von der Gesellschaft akzeptiert werden muss.
AW 2: Frauen haben sich nicht für ihre Entscheidung zu rechtfertigen, -niemandem gegenüber.
Otext: „Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt.“
AW: Wobei da die Frage deutlich wird ob von einem „ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft“ von Mensch gesprochen werden kann oder ob der Begriff „Mensch“ lediglich zur Dramatisierung der Angelegenheit herangezogen wird.
Otext: „Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, (…) // Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
AW: Klar doch! Ist die Frau ansich doch etwas dümmlich und doof auf dass sie in einer Drucksituation erst NACH einer gesetzlich angeordneten Beratung eigenverantwortlich, selbstbestimmend und souverän eine „fundierte Entscheidung“ treffen kann. Geht´s eigentlich noch werter Petent?
Otext: „Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind.“
AW: Kinderfreundliche Politik? Jetzt wird´s aber lustig:
Wenn ich mir die Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Infrastruktur, Chancengerechtigkeit und bestimmte Wohnumfelder ansehe, könnte ich da nicht unbedingt von „kinderfreundlich“ in Kombination mit „unantastbarer Würde und Rechte“ sprechen und schon gar nicht von „allgemein verankertem Bewusstsein“.
Otext: „Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.“
AW: Wenn die Gesellschaft…? Was ist denn mit der Schwangeren? Oder soll „die Gesellschaft“ hier als Druckmacher auf die Schwangerer wirken? Die Schwangere hat zu entscheiden und niemand anderes,- auch "die Gesellschaft" nicht!
Otext: „Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen.“
AW: Bravo! Dann fangen wir doch mal bei der Arbeit der Hebammen an, schwenken hinüber zu Kitas gleiten zu PISA und hören bei bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für junge Familien noch lange nicht auf…
...ich bin mir sicher, dann klappt das auch mit dem Nichtabtreiben...