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Diskussion zur Petition 171236

Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Aufsperren zugesperrter Toiletten durch Manipulation am Schloss von außen vom 03.08.2024

Diskussionszweig: Re: Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Aufsperren zugesperrter Toiletten durch Manipulation am Schloss von außen

TomSie1704 | 21.08.2024 - 07:45

Re: Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Aufsperren zugesperrter Toiletten durch Manipulation am Schloss von außen

Anzahl der Antworten: 29

Die Petition dient dazu eine Rechtssicherheit zu schaffen. In der Petition wird genau erläutert, in welchen Fällen das Öffnen von Außen der Toilette strafbar sein sollte. Es geht darum, dass bislang Menschen straffrei die Privatsphäre von Menschen stören dürfen. Wenn die Person in dem Toilettenraum alles richtig gemacht hat und die Tür verschlossen ist und eine Person von außen durch das Aufschließen dieser Tür eindringt, technische Fehler des Schlosses ausgenommen, sollte dies eine Straftat darstellen. Das Opfer hat ein Recht auf Privatsphäre und zudem Angst vor dem Täter. Niemand muss eine Tür von außen mutwillig öffnen. Es gibt viele Möglichkeiten der Kommunikation, wie man auf sich aufmerksam machen könnte, aber sicher nicht durch das Überlisten des Schließsystems.
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