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Diskussion zur Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Diskussionszweig: Ist das wirklich ein Problem?

J-2-the-P | 30.09.2024 - 10:15

Ist das wirklich ein Problem?

Anzahl der Antworten: 4

Wie oft kommt es vor das eine frisch gewordene Mutter oder werdende Mutter im Endstadium zu Gericht muss?
Wird dieser Umstand nicht eh schon von den Gerichten beachtet?

Manche Sachen schulden eventuell auch keinen Aufschub und deswegen muss es trotzdem in dieser Zeit gemacht werden?
Beispiel: Die werdende Mutter beantragt Kontaktschutz gegen den EX? Da ist Zeit ein kritischer Faktor.
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-- | Tue Oct 01 21:53:23 CEST 2024 - Tue Oct 01 21:53:23 CEST 2024

Zitat: von I007m
Das Gericht ist leider nicht so verständnisvoll wie ihr es an nehmt.

dann ist die Begründung für das Vertagen auch nicht fundiert genug
Zitat: von I007m
Tatsächlich betrifft es sehr viele Alleinerziehende Mütter.

Erst sehen Sie alle Wöchnerinnen als bedingt zurechnungsfähig und kaum belastbar, jetzt sind "viele" Alleinerziehenden in Prozessen. Wird immer besser.
Zitat: von I007m
Anwälte sollten sich mehr damit beschäftigen, als der " Angeklagte" , ist leider heutzutage bei den Anwälten nicht mehr so.

Dass Sie von Ihrem Fall völlig überzogen verallgemeinern und dass das alles, aber keine Begründung ist, ist Ihnen vermutlich unklar
Zitat: von I007m
Man muss ihnen sogar ihre Arbeit diktieren.


oja, das sind die besten Mandanten, keine Frage, die meinen, sie wüssten alles besser als der studierte Jurist - natürlich nur so lange ihre aus ihrer Sicht berechtigten Interessen nicht ausreichend gewürdigt werden

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I007m | Tue Oct 01 15:54:28 CEST 2024 - Tue Oct 01 15:54:28 CEST 2024

Das Gericht ist leider nicht so verständnisvoll wie ihr es an nehmt. Tatsächlich betrifft es sehr viele Alleinerziehende Mütter. Anwälte sollten sich mehr damit beschäftigen, als der " Angeklagte" , ist leider heutzutage bei den Anwälten nicht mehr so. Man muss ihnen sogar ihre Arbeit diktieren.

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kati543 | Mon Sep 30 16:54:36 CEST 2024 - Mon Sep 30 16:54:36 CEST 2024

Soweit mir bekannt ist, darf man jederzeit einen Gerichtstermin aus triftigen Gründen verschieben. Das ist auch heute, bei nahezu allen Verfahren, kein Problem.
Natürlich ist die Zeit des frühen Wochenbettes entsprechend schützenswert.

Nun gibt es allerdings die andere Seite der Medaille. Es gibt tatsächlich Gerichtsverfahren, die geführt werden, weil das Kindeswohl bei der Mutter deutlich gefährdet ist oder weil die Mutter verweigert, dass der Vater sein Kind sieht. Solche Verfahren gehen nicht zu „verschieben“. Das Kind kann auch nicht warten.

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Dorian_Gray | Mon Sep 30 10:24:28 CEST 2024 - Mon Sep 30 10:24:28 CEST 2024

Zitat: von J-2-the-P
Wird dieser Umstand nicht eh schon von den Gerichten beachtet?

Die Frage stelle ich mir auch. Es kann ja auch passieren, dass eine der beteiligten Parteien im Verfahren erkrankt. Das wäre ja der analoge Fall.

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