Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht während des Mutterschutzes durchgeführt oder geplant werden dürfen. Damit soll erreicht werden, dass Schwangere und Mütter im Wochenbett/ in der Peripartalzeit und deren Babys geschützt werden vor den Belastungen und Stressoren durch gerichtliche Auseinandersetzungen.
Begründung
Die Peripartalzeit rund um die Geburt ist von starken hormonellen Umbrüchen geprägt, welche die Mütter besonders anfällig machen für Stressoren.
Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Mütter, sich in dieser sensiblen Phase vollumfänglich ihrem Säugling widmen zu können, um insbesondere den frühen Bindungsaufbau zu fördern.
In physiologischer Hinsicht findet in dieser Zeit der Milcheinschuss und Milchaufbau statt, welcher durch Stressoren gestört wird.
Mütter sind während des Wochenbettes besonders anfällig für die Entwicklung psychischer Erkrankungen.
Babys, die während der Schwangerschaft durch hohen Stress der Mutter belastet werden, erfahren auch selbst pränatalen Stress. Das Risiko einer Frühgeburt wird insbesondere bei Risikoschwangerschaften durch Stress erhöht.
Säuglinge sind in den ersten Lebenswochen darauf angewiesen, in einem möglichst stressfreien Umfeld feinfühlige Fürsorge und Zuwendung zu erhalten.
Pränataler Stress hat langfristige Konsequenzen für die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen.
Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und nach Geburt, insbesondere während des Mutterschutzes, stellen eine Form der Kindeswohlgefährdung dar.
Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und
nach Geburt gefährden auch die Gesundheit der Mütter.
Beides führt zu Kosten im Gesundheitssystem.
Zudem ist ein Gerichtsverfahren während dieser Phase auch diskriminierend gegenüber der Frau, die sich nicht annähernd so gut vertreten kann wie außerhalb dieser sensiblen Lebensphase, in welcher „die Hormone verrückt spielen“.
Es wird daher gefordert, dass es im Gesetz verankert wird, dass Gerichtsverfahren nicht in dieser Phase durchgeführt oder geplant werden dürfen, sondern es wird ein deutlicher (wenn möglich auch mehrere Monate) Abstand zum Mutterschutz gefordert.
Insbesondere sind hier auch explizit die Gerichtsverfahren gemeint, denen sich alleinerziehende Mütter stellen müssen. Auf ihnen liegt eine besonders hohe Verantwortung, da sie niemanden haben, der für sie in Elternzeit gehen könnte. Sie regeln alle Belange allein, alle behördlichen Aufgaben lasten auf ihren Schultern.
Es sollte daher darüber nachgedacht werden wie man die Grenzen der Belastungen wahren kann.
Es wird daher ein Gesetz gefordert, welches den Mutterschutz ausweitet. Nicht nur arbeitende Mütter sollten geschützt werden, sondern auch Mütter im Wochenbett. Es sollten hier nicht nur körperliche Belastungen berücksichtigt werden, sondern auch psychische.
Zudem sollte ein Gesetz entworfen werden, welches den Menschen bereits vorgeburtlich, aber auch als Säugling schützt. Menschliches Leben ist nicht erst schützenswert ab der Geburt. Pränataler Stress ist eine Form der Kindeswohlgefährdung, die ebenso wie körperliche Gewalt im Kindesalter langfristige Auswirkungen auf den Menschen hat.
Wird von Ärzten bescheinigt, dass sich ein Gerichtsverfahren negativ auf die Schwangere/Mutter oder das Baby auswirkt, sollte ein Aufschub des Verfahrens erfolgen.
Wird dieser Umstand nicht eh schon von den Gerichten beachtet?
Manche Sachen schulden eventuell auch keinen Aufschub und deswegen muss es trotzdem in dieser Zeit gemacht werden?
Beispiel: Die werdende Mutter beantragt Kontaktschutz gegen den EX? Da ist Zeit ein kritischer Faktor.
-- | Tue Oct 01 21:53:23 CEST 2024 - Tue Oct 01 21:53:23 CEST 2024
dann ist die Begründung für das Vertagen auch nicht fundiert genug
Erst sehen Sie alle Wöchnerinnen als bedingt zurechnungsfähig und kaum belastbar, jetzt sind "viele" Alleinerziehenden in Prozessen. Wird immer besser.
Dass Sie von Ihrem Fall völlig überzogen verallgemeinern und dass das alles, aber keine Begründung ist, ist Ihnen vermutlich unklar
oja, das sind die besten Mandanten, keine Frage, die meinen, sie wüssten alles besser als der studierte Jurist - natürlich nur so lange ihre aus ihrer Sicht berechtigten Interessen nicht ausreichend gewürdigt werden
I007m | Tue Oct 01 15:54:28 CEST 2024 - Tue Oct 01 15:54:28 CEST 2024
Das Gericht ist leider nicht so verständnisvoll wie ihr es an nehmt. Tatsächlich betrifft es sehr viele Alleinerziehende Mütter. Anwälte sollten sich mehr damit beschäftigen, als der " Angeklagte" , ist leider heutzutage bei den Anwälten nicht mehr so. Man muss ihnen sogar ihre Arbeit diktieren.
kati543 | Mon Sep 30 16:54:36 CEST 2024 - Mon Sep 30 16:54:36 CEST 2024
Soweit mir bekannt ist, darf man jederzeit einen Gerichtstermin aus triftigen Gründen verschieben. Das ist auch heute, bei nahezu allen Verfahren, kein Problem.
Natürlich ist die Zeit des frühen Wochenbettes entsprechend schützenswert.
Nun gibt es allerdings die andere Seite der Medaille. Es gibt tatsächlich Gerichtsverfahren, die geführt werden, weil das Kindeswohl bei der Mutter deutlich gefährdet ist oder weil die Mutter verweigert, dass der Vater sein Kind sieht. Solche Verfahren gehen nicht zu „verschieben“. Das Kind kann auch nicht warten.
Dorian_Gray | Mon Sep 30 10:24:28 CEST 2024 - Mon Sep 30 10:24:28 CEST 2024
Die Frage stelle ich mir auch. Es kann ja auch passieren, dass eine der beteiligten Parteien im Verfahren erkrankt. Das wäre ja der analoge Fall.