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Diskussion zur Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Diskussionszweig: Frau könnte…

Heinz 548 | 30.09.2024 - 17:29

Frau könnte…

Anzahl der Antworten: 5

…einfach das Gericht bitten, unter Beachtung der bestehenden (problembehafteten) Schwangerschaft Verhandlungstermine nach „hinten“ zu verschieben, ggfls. über den Anwalt, - wenn vorhanden.

Ich glaube nicht, dass das geschilderte Problem ein gesamtgesellschaftliches und durchgängiges ist und deshalb ein Gesetz oder VO notwendig erscheinen lässt. Wie oft in DE erfolgt denn so am Tag eine Ladung einer Schwangeren um demnach ein Gesetz als lex specialis zu schaffen?

Allerdings hat oder kann der Gegenpartei daran gelegen sein, dass Verfahren so schnell wie möglich zu beenden oder ein Beschluss zu erwirken. Ich denke da an Situationen bei denen Fristen zu beachten sind oder an einstweilige Verfügungen. Mit einem Aufschub des Verfahrens könnte die Gegenpartei zum schlechten gestellt werden.

Die „Gegenpartei“ könnte auch der Staat, resp. die Justiz sein, welche möglichst schnell die Angeklagte einer Strafe zuführen möchte,- bis hin zum Einzug in den Knast, oder es besteht Verdunkelungsgefahr welche zu beseitigen wäre, oder die Gefahr einer Beweisunterdrückung, oder es handelt sich um einen Haftprüfungstermin um eine U- Haft zu erwirken.

Insofern ist ein grundsätzliches Aufschieben von Verfahren im Sinne der Petition nicht möglich.


Otext: „Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Mütter, sich in dieser sensiblen Phase vollumfänglich ihrem Säugling widmen zu können, um insbesondere den frühen Bindungsaufbau zu fördern.“

AW: Bei solchen Aussagen frage ich mich immer wo denn der liebe Vater, Papi oder der Erzeuger ist. Ist der eigentlich bei „alleinerziehenden Müttern“ immer außen vor? Ist der eigentlich nicht in der Lage der Mutter resp. seiner schwangeren Beigeschlafenen in ALLEN Angelegenheiten beizustehen? Wo sind denn die Eltern oder Schwiegereltern die ihrem Kind beizustehen haben? Das nennt sich eigentlich Familienbund. Haben Alleinerziehende eine solche Sozialstruktur eigentlich nie?


Otext: „Babys, die während der Schwangerschaft durch hohen Stress der Mutter belastet werden, erfahren auch selbst pränatalen Stress. Das Risiko einer Frühgeburt wird insbesondere bei Risikoschwangerschaften durch Stress erhöht.“
AW: Warum hat Mutti denn „hohen Stress“? In der Regel ist doch ein gut bezahlter Anwalt vorhanden, welcher sich um damit einhergehende stressige Probleme kümmert, -auch losgelöst vom Hormonspiegel seiner Klientin.

Otext: „Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und nach Geburt, insbesondere während des Mutterschutzes, stellen eine Form der Kindeswohlgefährdung dar.“

AW: Ja klar! Drastischer geht es wohl nimmer,- oder? Schon mal hingesehen wie Kindeswohlgefährdung offiziell definiert wird,- da steht nix von Gerichtsverfahren. Solche Verniedlichungen finde ich zum kotzen, wenn man sich bspw. Gewaltanwendungen gegen das Kind, Vernachlässigung oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder vor Augen führt.

Ich würde da mal sagen und fragen warum ist denn ein Gerichtsverfahren überhaupt gegen die Mutter erforderlich? Hat da im Vorfeld des Verfahrens womöglich die Mutti nicht ganz gesetzeskonform gehandelt und so selbst verursacht das „Wohl des Kindes gefährdet“ welches nunmehr lautsilbig reklamiert wird?


Otext: „Zudem ist ein Gerichtsverfahren während dieser Phase auch diskriminierend gegenüber der Frau, (…)

AW 1: Auch klar! Wer sich heute nicht diskriminiert fühlt, ist selber schuld.

AW 2: Es wäre aber auch den Schwangeren gegenüber diskriminierend, wenn man sie nicht am normalen Tagesgeschehen und an Geschäften welche die Welt so bietet, teilnehmen lässt und ihnen gewisse Zugänge verwehrt.


Otext: „Wird von Ärzten bescheinigt, dass sich ein Gerichtsverfahren negativ auf die Schwangere/Mutter oder das Baby auswirkt, sollte ein Aufschub des Verfahrens erfolgen.“

AW: Das ist bereits heute möglich, nicht nur im Falle einer Schwangerschaft, sondern auch im Falle einer Krankheit und/oder eines Gebrechens.

Insofern: Keine Mitzeichnung.
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