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Diskussion zur Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Diskussionszweig: Re: Zivilprozessordnung - Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes

Nutzer621931 | 01.10.2024 - 08:06

Re: Zivilprozessordnung - Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes

Anzahl der Antworten: 5

Der Petition steht das Grundgesetz im Weg.

Art. 101 Abs.1 Satz 2 besagt:
Zitat:
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.


Die Petition verlangt dagegen, Frauen im Mutterschutz den Zugang zu Gerichten zu verwehren, selbst wenn diese einstweiligen Rechtsschutz benötigen - zum Beispiel, weil das Standesamt die Anmeldung des Kindes ablehnt. Gerade in den letzten Tagen war ein Fall in der Presse, in dem das zuständige Standesamt den Doppel-Nachnamen der Mutter nicht für das Kind übernehmen wollte.

Wenn es nicht um eine Eilsache geht, wird das Gericht bei einer anstehenden oder gerade erfolgten Niederkunft in der Regel einen neuen Termin festsetzen, zumal der voraussichtliche Geburtstermin üblicherweise lange vorher bekannt ist und eine Frühgeburt regelmäßig einen medizinischen Verhinderungsgrund darstellen dürfte.

Welches tatsächliche Problem soll diese Petition also lösen?
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