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Diskussion zur Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Diskussionszweig: Verfahrensdauer

stefanen | 11.10.2024 - 08:18 (Zuletzt geändert am 11.10.2024 - 14:04 von stefanen )

Verfahrensdauer

Anzahl der Antworten: 0

Ich weiß jetzt nicht auf welchen Planeten die Petentin lebt aber es ist vollkommen unnötig die Mutterschutzfrist anzuführen, wenn typischerweise zwischen Einreichen der Klage und einer qualifizierten Klageerwiederung oder der Vergabe eines Prozesstermins 1 bis 3 Jahre vergehen. Wenn in der Mutterschutzfrist eine Klage eingereicht wird, wird das Gericht sofort einen Prozesskostenvorschuss verlangen und dann hört man bis das Kind 1-2 Jahre alt ist, nichts mehr davon.

Gerade im Unterhaltsrecht macht es dies sehr schwierig, da der Lebensunterhslt von Kindern (ohne Berücksichtigung von staatlichen Vorschüssen) vollkommen ungesichert ist.
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