Text der Petition
Mit der Petition wird die vollständige und unverzügliche Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern (Mastrinder, Milchkühe etc.) gefordert. Dies schließt sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung ein. Zudem wird ein komplettes Verbot sämtlicher Käfighaltungen wie Kastenstände, Kälberboxen und Kaninchenkäfige gefordert, da diese Haltungsformen ethisch-moralisch untragbar sind. Landwirtinnen und Landwirte sollen beim Ausstieg aus diesen Qualhaltungssystemen unterstützt werden.
Begründung
Die Anbindehaltung enthält den betroffenen Tieren die Auslebung grundlegender körperlicher als auch psychischer Grundbedürfnisse vor. Die Tiere stehen weitgehend bewegungslos im Stall, können ihren Juckreiz kaum lindern und sind beim Ruhen und der Nahrungsaufnahme stark eingeschränkt. Eine freie Kontaktaufnahme zu anderen Tieren - wie das Einhalten eines selbst gewählten Abstands zu diesen - ist nicht möglich. Die ständige Fixierung setzt die Rinder überdies gravierenden Gesundheitsrisiken aus: Die Tiere leiden an Gelenks- und Hautverletzungen, Erkrankungen des Euters, der Geschlechtsorgane, des Verdauungsapparats, des Atmungsapparates, der Klauen etc.
Auch die saisonale Anbindehaltung muss beendet werden. Gerade in den Hotspots der Anbindehaltung in Süddeutschland sind die Sommer und entsprechende Weideaufenthalte kurz und belaufen sich nur auf 3-5 Monate. Die übrige Zeit – 7-9 Monate – stehen die Rinder in dieser Haltungsform in der Regel angebunden im Stall. Das ist keinem Tier zuzumuten.
Kastenstände für Sauen werden in Deutschland auch nach langer Übergangsfrist bis 2036 im Abferkelbereich nur eingeschränkt, aber nicht verboten. Die weiterhin erlaubten fünf Tage am Stück führen zu erhöhten Schmerzen für die Tiere während der Geburt, verhindern ein artgerechtes Nestbauverhalten und können den Mutter-Kind-Kontakt dauerhaft schädigen.
Ein Großteil der Kälber muss die ersten 2-4 Wochen seines Lebens isoliert in Kälberboxen oder -Iglus verbringen. Da die Jungtiere während dieses Zeitraums stark unter der Einsamkeit, Enge und Monotonie leiden, ist diese Haltungsform zu untersagen und durch kuhgebundene Gruppenhaltungen zu ersetzen.
Obwohl die schlimmsten Missstände inzwischen untersagt sind, enthalten auch die weiterhin erlaubten Kaninchenkäfige den bewegungsfreudigen Nagern die Auslebung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Nahrungssuche, Graben und sozialen Rückzug vor. Wir fordern daher ein entsprechendes Verbot.
Um Landwirtinnen und Landwirte beim Ausstieg und Umbau zu unterstützen, schlagen wir die Einführung einer Abgabe auf tierische Produkte vor, deren Erlöse diesen zur Verfügung gestellt werden. Bedingung für die Förderung ist, dass die Landwirt*innen aus der Tierhaltung aussteigen oder dass sie ihren Tieren einen deutlich über das durchschnittliche Niveau in Deutschland hinausgehenden Standard zur Verfügung stellen.
Burgilali | 11.12.2024 - 22:37
In unserer Gesellschaft gilt mehrheitlich die Gewinnung von tierischen Nahrungsmitteln als vernünftiger Grundi.S. d.§ 1 S 2 TierSchG.
Die Gesinnung der Mehrheit ist Grundlage der Rechtssetzung. Minderheitenmeinungen werden weniger berücksichtigt. Es steht jedem frei sich für sich selbst für oder gegen, für viel oder weniger Fleischkonsu zu entscheiden, ohne Bevormundung des Mitbürgers.
Freiwilligkeit braucht nicht kontrolliert zu werden.
BieneJana | 11.12.2024 - 17:18
Ob schädlich für den Menschen oder nicht ist irrelevant, da es um den Schutz der Tiere geht, die ein Recht auf Leben haben (sollten), so wie es auch im Gesetz bereits verankert ist.
Zur Auslegung des m.E. schwammigen Tier"schutz"gesetzes:
Eine Mahlzeit kann kein vernünftiger Grund sein jemanden umzubringen.
Dass Tiere individuelle Persönlichkeiten haben, soziale Strukturen und nachweislich auch körperliche so wie seelische Schmerzen empfinden ist mittlerweile wissenschaftlich anerkannt, weswegen Kühe, Schafe und Co nicht anders behandelt werden sollten wie "beliebtere" Spezies, die wir als Haustiere ansehen und deren Gesetze im Laufe der Zeit in mehreren Ländern verbessert wurden, eben wegen genannter Erkenntnisse.
Dass etwas "schon immer" so gemacht wurde ist wahrhaftig kein gutes Argument für das persönliche Handeln. Wer so denkt schließt jeglichen Fortschritt aus, den wir im Umgang mit Tieren so dringend brauchen.
Gesetze kommen nicht von ungefähr sondern aus ethischen/moralischen Ansätzen und wurden offensichtlich im Laufe der Zeit modelliert um sie auf aktuelle Umstände und Erkenntnisse anzupassen, sonst gäbe es wohl heute noch Hexenverbrennungen..
Nun wissen wir, dass die pflanzliche Ernährung nicht nur unzähligen Individuen die Qualzucht und Ausbeutung ersparen würde, sondern auch, dass selbst pflanzliche (Ersatz-)Produkte in der Regel um ein mehrfaches Ressourcensparender sind als die Rohstoffe erst durch ein anderes Lebewesen zu jagen.
Heißt, bis auf am Nordpol könnte man sich überall pflanzlich ernähren und hätte dafür auch Platz, wenn man nicht Milliarden an Zuchttieren und Billionen Kulturfische fettfüttern würde.
Jeden einzelnen umzustimmen, vegan zu leben, ist natürlich eine Mammutaufgabe, weswegen sich gesetzliche Vorschriften hier anbieten um auch die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wenn man z.B. vorschreiben würde in Kantinen nach DGE Standards ausschließlich pflanzliche Gerichte anzubieten, fiele es einem leichter sich gesund und kostengünstig pflanzlich zu ernähren.
So würde, denke ich, auch ein Wandel in der Gesellschaft vorangetrieben werden, der nur zu befürworten ist. Auch Bio und vegetarisch bedeutet schließlich immer Züchtung, Ausbeutung und Tod.
Burgilali | 11.12.2024 - 15:00
Tierische Lebensmittel sind per se nicht schädlich. Die Menschen ernähren sich seit Jahrtausenden von Fleisch und Milch. Schädlich für die menschliche Gesundheit ist ein Übermaß des Konsums tierischer Lebensmittel und schädlich für die Umwelt ist das Übermaß der Produktion. Zwang ist ein untaugliches Mittel, weil sein Ziel, der Verzicht auf den Konsum tierischer Lebensmittel nicht kontrollierbar ist und gesetzliche Vorgaben auf unser Bundesgebiet beschränkt sind. In den anderen Staaten in Europa und auf der Welt ist ein bundesdeutsches Verbot nicht durchsetzbar. Sinnvoll, da naheliegend ist ein freiwilliger Konsumverzicht der Menschen in unserem Lande, der von den LEitlinien der DGE begleitet wird und duch steigende Nachfrage auch ein zunehmendes Angebot findet. Der Verzehr von Schweinefleisch ist in Deutschland bereits seit Jahren rückläufig. In Bayerrn gibt ees nur noch 100.000 Bauernhöfe. Olaf Scholz möchte, sofern er Unterstützung findet die MwSt. für Lebensmittel auf 5 % senken. Die Imagekampagne der Fleischwirtschaft ist als ein Schritt im Wettbewerb hinzunehmen. Der Vergleich mit Rauchtabak ist unzutreffend, weil aus diesen durch den bestimmungegemäßen Gebrauch des Verbrennens Schadstoffe für die menschliche Gesundheit freigesetzt werden. Auch der Alkohol in Sprituosen und alkoholhaltigen Getränken ist perse gesundheitsgefährdend. Von Lebensmitteln tierischen Ursprungs geht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Benachteiligung für die Gesundheit des Verbrauchers aus. Schaden davon entsteht durch Übermaß. Höchst interessiert am Übermaß ist die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, weil sie daran verdient. Veganismus ist eine Weltanschauung, die jeder frei für sich wählen kann.
Elke B aus G | 11.12.2024 - 11:28
Hier wird vielfach mit Rechtsgrundlage argumentiert. Es helfen eben nur verbindliche Vorgaben, um etwas durchzusetzen. Konsum von tierischen Produkten gesetzlich durchzusetzen, das wird im Moment noch ein Schritt sein, den keine Partei durchsetzen kann, die auch noch andere Dinge vorantreiben will. Aber eine deutliche, wie zum Beispiel bei Zigaretten, abschreckende Kennzeichnung wäre möglich. ebenso ist es möglich, die MWSt. für tierische Produkte zu erhöhen, oder zumindest die MWSt. für pflanzliche, gesunde Produkte auf Null zu setzen. Die immer beliebteren Milchalternativen würden sofort viel günstiger werden, weil diese mit 19% MWSt. belegt sind. Und die Präzisionsfermentation nicht nur zu ermöglichen, sondern proaktiv zu unterstützen und zu fördern wäre sehr nötig, um in der Zukunft jede Menge Tierqual - und daneben Umweltbelastung - abzuschaffen und gleichzeitig das Gefühl der Konsument*innen auf etwas verzichten zu sollen, gar nicht erst aufkommen zu lassen. Im übrigen lebe ich selbst seit 11 Jahren vegan und das ist kein Verzicht sondern eine enorme Bereicherung. Go vegan.
Burgilali | 11.12.2024 - 10:39
Die Mehrheit der Menschen verzichtet liebend gern auf die Verwirklichung eines Traumes, der Zwang für sie bedeutet.
Fleisch ist seit Jahrtausenden Bestandteil der menschlichen Nahrung. Es gibt derzeit keinen vernünftigen Grund für grundsätzlichen Verzicht. Es gibt sehrmwohle einen vernünftigen Grund das Ausmaß des Fleischverzehrs und die Umstände seiner PRduktion zu verringern bzw. zu verändern.
Es gibt keinen vernünftigen Grund auf kultiviertes Fleisch zu verzichten.
Burgilali | 11.12.2024 - 10:33
Es gibt in unserem Rechtssystem keine separaten Tierrechte, die das Tier als Rechtssubjekt anerkennen.
Tiere werden als Rechtsobjekt geschützt durch besondere Gesetze. Tiere sind keine Sachen, wenngleich das Sachenrecht des BGB aus praktischen Gründen auf sie angewendet wird.
Tierrechte sindn ebenso bedeutungslos für die Tiere, solange wir sie nicht beachten. Und solange wir die besonderen Schutzgesetze für Tiere missachten, haben auch Tierrechte keinen Wert für die Tiere. Aufgrund unserer internationalen Rechtsbeziehungen blieben Tierrechte, wenn es sie in Deutschland gäbe, eine Insellösung.
Qarum soll dem Menschen verboten sein, was für jeden Fuchs, Wolf, Bär, Adler selbstverständlich ist für die Erhaaltung des Individuums und der Art.
Burgilali | 11.12.2024 - 10:21
Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen des Einen erfolgten aufgrund der staatlichen Pflicht der Fürsorge für den Anderen. Die Fürsorge der staatlichen Behörden bezweckte den Infektionsschutz der Menschen vor einer noch nicht behandelbaren, sich epidemisch über das Land ausbreitenden, virusbedingten Infektionskrankheit.
Die staatlichen Maßnahmen bezweckten die Gewährleistung des Grundrechts in Art. 2 Abs. 2, auf Leben und gesundheitliche Unversehrtheit. Einelne behördliche Maßnahmen wurden von den Verfassungsgerichten der Länder bzw. des Bundes, soweit sie vor Gericht verhandelt wurden, für verfassungskonform oder eben verfassungswidrig erklärt. Eine Grundrechtsentziehung ist nicht möglich. Allenfalls eine Einschränkung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist möglich. Selbst die Impfpflicht ist eine staatliche Maßnahme, die die Gewährleistung des Grundrechts in Art. 2 Abs. 2 GG auf Leben und gesundheitliche Unversehrtheit im Rahmen der verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeit bezweckt.
Burgilali | 11.12.2024 - 10:03
Der Staat ist keine natürliche Person, deshalb kann er nicht handeln. Der Staat ist eine Rechtsfigur für unser Zusammenleben. Faktische Handlungswirkung des Staates eergibt sich auf dem Umweg durch die Gesetzgebung des Parlaments, das die rechtmäßig und demokratisch gewählten Abgeordneten als im Auftrag des Souveräns Handelnde umfasst. Praktisch umgesetzt werden Gesetze durch die Handlungen der staatlichen Behörden in Gestalt natürlicher Personen, den Beamten und Angestellten des Staates. Fleischverzehr ist ein natürlicher Vorgang im menschlichen Leben. Das Ausmaß kann beim Einzelnen nicht kontrolliert werden, weil bldlich gesprochen nicht hinter jedem Kühlschrank ein Aufpasser steht. PRoblem für die Umwelt ist nicht der Verzehr, sondern Ausmaß der Produktion und vielfach auch die Produktionsweise. Fleischverzehr ist grundgesetzlich geschützt in Art. 2 Abs. 1 und 2.
Abs. 1 garantiert das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Garantiert wird folglich das Recht jedes Bundesbürgers auf freie, eigenständige Wahl seines Nahrungsmittels.
Abs. 2 garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Garantiert wird also das Recht auf Freisein von Hunger.
Die anderen Staaten auf unserer Welt sind autonom. Wir haben kein Reccht, schongar keine Macht anderen Menschen eine Ernährungsweise aufzuwingen, die sie nicht selbst für sich auswählen.
Wir können über die Gesetzgebung mit parlamentarischer Mehrheit die Produktionsweise von Fleisch auf unserem Staatsgebiet regeln. Dies kann nur unter Beachtung unserer Verfassung und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit geschehen.
T.Veganoli | 11.12.2024 - 08:44
Während Corona hat sowas auch keinen interessiert. Da hat man uns ohne weiteres unsere Grundrechte entzogen, nichts mit Selbstbestimmung.
Nutzer6254259 | 11.12.2024 - 01:02
Genau!
Deutschland bekennt sich zurecht zu Menschenrechten. Wo bleibt aber die Erweiterung dieser auf grundlegende Tierrechte? Welcher moralisch signifikante Unterschied besteht zwischen Menschen und Tieren, welcher es erlaubt die einen zu schützen und die anderen für unseren Genuss (Essen, Kleidung, ...) zu töten?
Wie rechtfertigen wir als fortschrittliches Land immernoch, Lebewesen mkt Empfindungsfähigkeit legal zu Millionen töten zu lassen?