Text der Petition
Kostenübernahme einer Sedierung mittels Lachgas durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in zahnmedizinisch notwendigen Fällen.
Begründung
Die Kostenübernahme für eine Sedierung mittels Lachgas ist - wenn überhaupt - nur in nachweisbaren Ausnahmefällen bei Angstpatienten möglich. Kostenübernahme gibt es auch und gerade bei Vollnarkosen, die dann bezahlt werden können, wenn eine lokale Schmerzausschaltung nicht ausreicht und daher eine Behandlung nicht möglich wäre.
Im Falle eines ausgeprägten, nicht willentlich kontrollierbaren Würgereizes, der jedoch eine längere Behandlung tief im Rachenraum oder die Abnahme von Abdrücken quasi unmöglich macht, hat sich eine Sedierung mittels Lachgas als effektiv wirksam erwiesen, um den Würgereiz temporär zu praktisch 100% auszuschalten.
Patienten, die weder Angst, noch starke Schmerzen haben und auf eine unnötige Vollnarkose verzichten möchten, müssen daher die Sedierung mittels Lachgas gegenwärtig vollständig selbst bezahlen! Bei medizinisch notwendigen Eingriffen, die eine Sedierung erfordern, sollte die GKV daher grundsätzlich eine solche Sedierung bei Nachweis der medizischen Notwendigkeit zahlen.
Die Lachgasmethode kann erfolgreich eingesetzt werden. Die Kosten sind vergleichbar oder sogar geringer, als die Kosten einer Vollnarkose - und das Narkoserisiko dabei deutlich geringer.