Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 174768

Mietrecht

Umlage von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auf Mieter vom 13.11.2024

Diskussionszweig: Re: Mietrecht - Umlage von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auf Mieter

Nutzer621931 | 04.12.2024 - 12:51

Re: Mietrecht - Umlage von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auf Mieter

Anzahl der Antworten: 0

Die Petition unterliegt einem Grundirrtum:
Die Vermietung von Wohnraum erfolgt mehrwertsteuerfrei. Dadurch sind auch anfallende Mehrwertsteuern des Vermieters nicht abzugsfähig. Unabhängig vom steuerlichen Status des Vermieters (Firma oder Privatperson) sind dabei alle Ausgaben "brutto", d.h. inkl. MwSt. zu betrachten.

Sollte sich in einer Konstellation doch ein Vorsteuerabzug für den Vermieter ergeben (entferntes Beispiel: Photovoltaikanlage, die aktuell mit 0% MwSt. belegt ist), wird die gezahlte MwSt. sofort vollständig vom Finanzamt erstattet und für die weitere Berechnung verbleibt nur der Nettobetrag ohne MwSt.

Wenn wir dieses Faß einmal aufmachen, unterliegen bald Mieten mindestens dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%. Für die Vermieter Verwaltungsaufwand und für die Mieter eine gesetzliche Mieterhöhung in dieser Höhe. Das wollen Sie bestimmt nicht.
3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich