Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen wie folgt auf Mieter umgelegt werden können:
1) Zunächst wird die erhöhende Umlage ausschließlich dahingehend verrechnet, dass die aufgrund der Modernisierung zu zahlende Mehrwertsteuer vom Mieter über den Vermieter an den Staat weitergeleitet wird.
2) Anschließend soll ausschließlich der Nettowert der Modernisierung umlagefähig sein.
Begründung
Nach derzeitigem Stand sind REGELHAFTE Modernisierungen jeglicher Art mit Mehrwertsteuer belastet. Diese sind durch Umlage vom Mieter zu zahlen.
Hat sich eine Modernisierung amortisiert, so bleibt die entsprechende Mieterhöhung bestehen - immer noch basierend auf der BEZAHLTEN Mehrwertsteuer, NICHT JEDOCH auf den NETTO-Wert der Modernisierung.
Beispiel:
Ist eine Modernisierung zu 6 000 € gegeben und sei die MWST = 20% ( wegen der GERADEN ZAHLEN ) und diese sei über 10 Jahre Umlagefähig,
So ist der MWST - Anteil 20% = 1 200 €, der NETTOWERT 4 800 €.
Die Umlage beträgt sodann: 6 000 / 120 Monate = 50 €, wovon 10 € MWST sind.
NACH der UMLAGEZEIT ist OFFENSICHTLICH die MWST VOLLSTÄNDIG an die BUNDEREPUBLIKDEUTSCHLEND beglichen.
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Aber sie sind noch Bestandteil der Mieterhöhung.
Die MWST ist also nunmehr an den Vermieter zu zahlen; NICHT MEHR AN DEN STAAT.
Der Staat hat also die VERMIETER zu MWST - Empfängern gemacht.
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Bei einer Umlagezeit von 10 Jahren und bei einem MWST-Satz von 20% ( wie gesagt : gerade Zahlen) erhält ein Vermieter 2% MWST-Gegenwert PRO Jahr.
Die Vermietung von Wohnraum erfolgt mehrwertsteuerfrei. Dadurch sind auch anfallende Mehrwertsteuern des Vermieters nicht abzugsfähig. Unabhängig vom steuerlichen Status des Vermieters (Firma oder Privatperson) sind dabei alle Ausgaben "brutto", d.h. inkl. MwSt. zu betrachten.
Sollte sich in einer Konstellation doch ein Vorsteuerabzug für den Vermieter ergeben (entferntes Beispiel: Photovoltaikanlage, die aktuell mit 0% MwSt. belegt ist), wird die gezahlte MwSt. sofort vollständig vom Finanzamt erstattet und für die weitere Berechnung verbleibt nur der Nettobetrag ohne MwSt.
Wenn wir dieses Faß einmal aufmachen, unterliegen bald Mieten mindestens dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%. Für die Vermieter Verwaltungsaufwand und für die Mieter eine gesetzliche Mieterhöhung in dieser Höhe. Das wollen Sie bestimmt nicht.