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Diskussion zur Petition 175678

Unterhaltsvorschussgesetz

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Bezug auf Sachverhalte mit Auslandsbezug vom 06.12.2024

Diskussionszweig: Höhe des UV nach UVG

-- | 16.01.2025 - 09:09

Höhe des UV nach UVG

Anzahl der Antworten: 5

Zitat:
Warum soll dann die Kindsmutter den vollen UV-Satz erhalten, wenn die Unterhaltsvorschusskassen auf der anderen Seite nur den Betrag vom Kindsvater einfordern, der nach dem ausländischem Gerichtsurteil geltend ist?

vermutlich, weil der im anderen Land berechnete Unterhalt für die Versorgung hierzulande nicht reicht. Und am Ende dann doch Sozialleistungen fällig sind.

Wozu überhaupt UVG egal ob der Vater hier lebt oder nicht, wäre die Frage, ist aber ein anderes Thema.
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Nutzer4902401 | 18.01.2025 - 07:27

Zitat: von Nutzer5486767
Ein Rückgriff auf den Unterhaltspflichtigen ist möglich, auch wenn das für die Behörden und die Unterhaltsberechtigten mit Aufwand verbunden ist.


Möglich vielleicht. Aber leider


  • a) sehr unwahrscheinlich, immerhin muss man den erst mal haben, und der muss dann auch tatsächlich über genügend Mittel verfügen, dass da tatsächlich was zu holen ist, Vorschuss zuzüglich die sicher nicht unerheblichen Kosten der Eintreibung der Forderungen,
  • b) sehr mühselig, muss man sich doch länderübergreifend mit allerhand unterschiedlichen Bürokratien und Justizsystemen auseinandersetzen,
  • c) sehr ineffizient, und wahrscheinlich immer noch ein Minusgeschäft, die Kosten der erfolglosen Versuche dürften den Mittelrückfluss um ein mehrfaches überschreiten, und
  • d) sehr unwahrscheinlich die Zweite, die allermeisten Länder werden schlicht darauf sch**ßen, wenn da einer ihrer Staatsbürger gegenüber im Ausland lebenden Müttern und Kindern säumig sind. Insbesondere, wenn dieses Ausland Deutschland sein sollte. Insbesondere, wenn diese Mütter und Kinder auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft haben sollten. Diesen weltweiten "Gerechtigkeits"fimmel haben nur wir.

Und so können sich die säumigen Väter sehr gut aus der Verantwortung ziehen. Im In- wie im Ausland. Manche (wie z.B. Mr. Cash Money) machen daraus sogar ein Geschäftsmodell, wenn auch unter umgekehrten Vorzeichen.

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Nutzer5486767 | 17.01.2025 - 18:12

Was die Gründe angeht so haben Sie Recht. Allerdings ist die Argumentation des Petenten falsch. Der im Ausland lebende Unterhaltspflichtige muss nicht nur das zahlen was im Ausland ausgeurteilt wurde. Vor einiger Zeit hatten wir eine Petition mit der sich ein deutscher Vater darüber beschwert hat, dass er für sein in Österreich lebendes Kind den höheren österreichischen Unterhalt bezahlen muss.
Er wollte mit der Petition erreichen, dass er nach deutschem Recht behandelt werden soll.
Dazu gibt aber eine völkerrechtliche Vereinbarung, das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kinder und Familienangehörigen von 2007.
Darin wurde von den Vertragsparteien festgelegt, dass sich der Unterhalt nach den Verhältnissen am Wohnsitz der Berechtigten bestimmt.
Der Petent hat offenbar schlecht recherchiert. Die Petition erscheint mir hinfällig. Ein Rückgriff auf den Unterhaltspflichtigen ist möglich, auch wenn das für die Behörden und die Unterhaltsberechtigten mit Aufwand verbunden ist.

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Nutzer4902401 | 17.01.2025 - 17:51

@ Nutzer6274212 | heute - 17:22

Aha. Anscheinend hat dann nicht nur die Petentin oder der Petent da seltsame Vorstellungen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass eine entsprechend eingereiste alleinstehende Mutter überhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat? Die Zahl der legalen Möglichkeiten, mittellos nach Deutschland einzureisen und hier Sozialleistungen beziehen, ist doch eher begrenzt. Und selbst wenn, meist wird es dann eh rechte Tasche linke Tasche sein. Weil das dann auf die entsprechenden anderen Leistungen angerechnet wird. Und zumindest das ist gut so.

Punkt 3, nicht nur das, unter Bezug auf Punkt 1 ist nicht mal feststellbar, wer dieser Vater sein soll, oder ob es ihn (abseits des einen erfolgreichen Schwimmers) überhaupt gibt. Sollte dieser aber irgendwann nachreisen dürfen, dann fängt er ja gleich mit Schulden an. Das wäre auch OK. Weil ...

Punkt 4, das dann auch nicht anders wäre als bei einem inländisch ansässigen Vater. Tja, leider ist das Zeugen und sich dann verpi**en eine Sache, die zu sehr geduldet wird. Ebenso wie das sich schwängern lassen und dann der Allgemeinheit auf der Tasche liegen und sich auch noch die nächsten 70 Jahre und mehr dafür loben und "respektieren" lassen wollen.

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-- | 17.01.2025 - 17:22

Zitat: von Nutzer4902401
Kann mal jemand allgemeinverständlich erklären, worum es ind er Petition eigentlich geht?


Auf Annahmen und den Rest der Welt außerhalb Deutschlands als einheitliches Rechtssystem verstehen, das sich zudem dem Rechtssystem Deutschlands zu unterwerfen hat.

Anhand des Beispiels in der Begründung:
In D bekommt die zugereiste Mutter eines 5jährigen 230 Euro Unterhaltsvorschuss.
In einem fiktiven Land, aus dem sie kommt, hat sie einen Titel und der Kindesvater müsste 120 Euro zahlen.
Würde man eines Tages dieses Geld zurückfordern, müsste der Vater nur den Titel bedienen, 120 Euro, und die restlichen 110 Euro gingen als Sozialleistung des Staates "verloren".
Also möchte man, dass die Mutter bzw. das Kind nur 120 Euro erhalten, wie im Titel des Herkunftslandes vermerkt.

Dabei stellen sich verschiedene Fragen:
1. Wie bekommt man diesen Titel?
Neuerdings sind im Land auf verschiedenem Weg eingereiste junge Männer, nach dem Aussehen 20-30 Jahre alt, nach eigenen Angaben stets 16-17 und irgendwie geht immer der Pass verloren oder man hatte nie einen und kann einfach nicht benennen, woher man kommt. Wieso sollte also ausgerechnet der ungünstige Titel hier auftauchen?
2. Was macht das Kind bzw. seine Mutter, wenn es nach deutscher Berechnung 230 Euro benötigt, analog den Kosten im fiktiven Staat, aber nur ein Unterhalt von 120 Euro berücksichtigt wird?
3. Ist ein ausländischer Vater, der nie einen Fuss in Deutschland setzt, überhaupt zur Rückzahlung einer Leistung zu verpflichten, die es in seinem Land gar nicht gibt?
4. Bei wie vielen inländischen Kinder, die UVG erhalten, mit deutschen Vätern, die sich hier aufhalten und eine Meldeadresse haben, wird der Unterhalt zurückgeholt?
u.v.m.

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Nutzer4902401 | 17.01.2025 - 16:53

Kann mir mal jemand allgemeinverständlich erklären, worum es in der Petition eigentlich geht?

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