Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Bezug auf Sachverhalte mit Auslandsbezug gefordert.
Begründung
Der Unterhaltsvorschuss-Satz für die jeweilige Altersstufe wird vom Bund festgelegt. In der ersten Altersstufe sind das z.B. 230,00 € (Stand 06.12.2024).
Wenn nun ein Elternteil mit seinem Kind bzw. den Kindern aus dem Ausland nach Deutschland einreist, steht dem unterhaltsberechtigen Elternteil grundsätzlich auch Unterhalt vom anderen Elternteil nach deutschem Recht zu. Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur anteiligen Unterhalt, besteht für den anderen Elternteil die Möglichkeit UV-Leistungen als Sozialleistung zu beantragen.
Angenommen, eine Mutter stellt für Ihr Kind (5 Jahre) einen UV-Antrag und erfüllt die Voraussetzungen. Dann bekommt sie 230,00 € monatlich, nach deutschem Recht. Der Kindsvater aber lebt evtl. noch im Ausland. Und wenn man Glück hat, existiert sogar ein ausländisches Urteil mit Festlegung der Unterhaltshöhe.
Und nun komme ich zu dem eigentlich Kern: Wenn so ein Urteil existiert, und dies ist ja von einem Gericht in dem Land nach deren Maßsstäben berechnet und festgesetzt worden.
Warum soll dann die Kindsmutter den vollen UV-Satz erhalten, wenn die Unterhaltsvorschusskassen auf der anderen Seite nur den Betrag vom Kindsvater einfordern, der nach dem ausländischem Gerichtsurteil geltend ist?
Meiner Meinung nach, sollte in solchen bestimmten Fällen die Kindsmutter nur UV-Leistungen in der Höhe erhalten, den das Kind laut Urteil/Urkunde auch vom Kindsvater erhalten sollte (sofern der Unterhaltsbetrag unterhalb der Altersstufe im UVG liegt). Wenn dies nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, dann müssen noch andere Sozialleistungen beantragt werden.
Denn so entsteht immer eine Diskrepanz, da in diesen Fällen Steuergelder verloren gehen. Beispielrechnung: 230,00 € UV - 120,00 € UH-Titel = 110,00 €.
Diese Differenz von 110,00 € monatlich können die Behörden nicht vom Kindsvater zurückfordern und werden als sogenannte Ausfallleistung gewertet.