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Diskussion zur Petition 175678

Unterhaltsvorschussgesetz

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Bezug auf Sachverhalte mit Auslandsbezug vom 06.12.2024

Diskussionszweig: " Nach deren Maßstäben " sehr wichtige Textstelle

Reinhold_1 | 27.01.2025 - 14:55 (Zuletzt geändert am 27.01.2025 - 14:57 von Reinhold_1 )

" Nach deren Maßstäben " sehr wichtige Textstelle

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"Und nun komme ich zu dem eigentlich Kern: Wenn so ein Urteil existiert, und dies ist ja von einem Gericht in dem Land nach deren Maßsstäben berechnet und festgesetzt worden" wurde geschrieben

Genau das nehme ich zum Anlass das ich hier auf eine Problematik hinweise.

Bei grenzüberschreitenden Unterhaltsforderungen ist es meiner Meinung nach logisch das die örtliche Zuständigkeit bei dem Staat des Unterhaltszahlers ist. Weil woher oder wohin der/die Antragsgegner ziehen hat der Unterhaltspflichtige nicht zu vertreten.

Beispiel wenn Polen ( 125 bis 325 Euro ? ) Österreich ( 600 bis 800 Euro ? ) Schweiz ( 510 bis 600 Euro ? )
Das ist doch Beliebigkeit oder ? Den Lohn muss er/sie ja hier bei uns verdienen und wir haben doch ein eigenes Unterhaltsrecht.

Daher das Haager Unterhaltsübereinkommen überarbeiten und abändern.
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