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Diskussion zur Petition 178209

Zwangsvollstreckung

Änderung der Voraussetzungen der Rechtsbehelfe gegen eine Teilungsversteigerung vom 19.02.2025

Diskussionszweig: Re: Zwangsvollstreckung - Änderung der Voraussetzungen der Rechtsbehelfe gegen eine Teilungsversteigerung

Nutzer621931 | 14.03.2025 - 12:01

Re: Zwangsvollstreckung - Änderung der Voraussetzungen der Rechtsbehelfe gegen eine Teilungsversteigerung

Anzahl der Antworten: 4

Zitat:
Zusätzlich wird die Situation für den Antragsgegner dadurch erschwert, dass ein Anwaltszwang besteht: Die Drittwiderspruchsklage muss beim Landgericht oder beim Familiengericht des Amtsgerichts eingereicht werden, sodass der Antragsgegner zwingend einen Rechtsanwalt benötigt.

Vor dem Familiengericht benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt.
Das Landgericht ist hier wahrscheinlich wegen dem Streitwert zuständig, nicht weil in der Sache ein Anwaltszwang besteht.

Zitat:
Ich habe selbst sechs auf Familien- und Zwangsvollstreckungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte kontaktiert – alle lehnten die Übernahme eines solchen Mandats ab.

In der Regel passiert dies auf Grund fehlender rechtlicher Anspruchsgrundlagen oder weil die Sache vollkommen aussichtslos ist.

Dennoch sollte die Petition geprüft werden, insbesondere ob hier eine gesetzliche Regelungslücke besteht.
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