Text der Petition
Mit der Petition wird ein Grundrecht auf Zugang zu Künstlicher Intelligenz und die Einführung eines "Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (KIG)" zur staatlich garantierten Grundversorgung mit Künstlicher Intelligenz gefordert.
Begründung
Der technologische Fortschritt im Bereich Künstlicher Intelligenz hat bereits heute weitreichende Auswirkungen auf Bildung, Arbeitswelt, Kreativwirtschaft, Kommunikation, Gesundheitsversorgung und gesellschaftliche Teilhabe. Hochentwickelte KI-Modelle ermöglichen deutliche Produktivitätssteigerungen, besseren Informationszugang und erhebliche Effizienzvorteile – vor allem im beruflichen und akademischen Kontext. Derzeit sind viele dieser fortschrittlichen Anwendungen jedoch nur gegen hohe monatliche Gebühren nutzbar. Wer sich diese leisten kann, verschafft sich klare Vorteile gegenüber jenen, die auf kostenfreie, meist funktional eingeschränkte Angebote angewiesen sind. Es droht eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der Zugang zu KI über Bildungserfolg, berufliche Chancen und soziale Teilhabe entscheidet. In Deutschland sind zentrale Infrastrukturen bereits gesetzlich geschützt – zum Beispiel Telekommunikation durch das TKG, Strom und Gas durch das EnWG, Trinkwasser durch die TrinkwV, sowie Bildung, öffentlicher Verkehr und digitale Grundversorgung durch weitere Gesetze und Strategien. Diese gelten als kritisch für das Gemeinwohl und unterliegen staatlicher Regulierung. Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit vergleichbarer Relevanz. Daher fordern wir den Bundestag auf, ein Künstliche-Intelligenz-Gesetz (KIG) zu entwickeln. Dieses soll erstens den diskriminierungsfreien Zugang zu leistungsfähiger KI als digitale Grundversorgung festschreiben. Zweitens sollen Mindeststandards für öffentlich zugängliche KI-Dienste wie Sprachmodelle, Bilderzeugung, Datenanalyse und Assistenzsysteme definiert werden. Drittens sind wirksame Regeln gegen die Monopolbildung einzelner privatwirtschaftlicher Anbieter erforderlich. Viertens soll der Staat geförderte oder bereitgestellte KI-Basismodelle als Teil der öffentlichen Infrastruktur entwickeln – etwa nach dem Vorbild öffentlich-rechtlicher Medien oder Open-Source-Initiativen. Darüber hinaus fordern wir, dass der Zugang zu KI in Bildung, Forschung, öffentlicher Verwaltung, Justiz und sozialen Einrichtungen kostenlos oder stark vergünstigt ermöglicht wird. So wird verhindert, dass KI zur neuen sozialen Schranke wird. Stattdessen kann sie demokratische Innovation, soziale Gerechtigkeit und faire Teilhabe fördern – im Sinne des Grundgesetzes (Art. 1, 3, 20, 87 GG) und des Sozialstaatsprinzips.
Natürlich braucht es kein Recht, um auf ChatGPT o. ä. zugreifen zu können. Sie müssten nur statt der Website epetitionen die Website von chatgpt aufrufen. Sehen Sie, das war einfach, oder? Und daran hindert Sie niemand, und auch kein Recht oder Verbot...
Aufgrund der Entwicklung und der enormen Ressourcen, die dafür notwendig sind, kostet die weitergehende/tiefergehende Nutzung natürlich Geld, denn dies wird alles von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt. Soweit, so normal...
Was Sie nun fordern, heißt, dass der Staat für jeden Bürger einen Account für, Ihrem Beispiel folgenden, 239,-- Euro garantieren (also kaufen!) soll. Nehmen wir mal an, dass der Staat das tatsächlich tun würde, und er evtl. sogar noch einen Mengenrabatt bekommt, heißt das ca. 200,-- Euro + Verwaltungsgebühren von mindest. 20,-- = 220,-- Euro pro Person.
Da der Staat dieses Geld natürlich nicht herumliegen hat, müsste eine neue Steuer her. Wir führen also eine KI-Steuer von 220,-- Euro pro Person monatl. ein??? Macht also in einem 4 Personen Haushalt 880,-- Euro???
Oder haben Sie eine andere Idee wovon, bzw. von wem, diese Gebühren zu bezahlen sind? Dann würde ich Sie bitten diese Ideen noch auszuführen. Klar ist trotzdem: Irgendjemand wird es bezahlen müssen!
Ergänzung: Die KI-Nutzung in der Bildung gehört natürlich strengstens verboten! - Dafür könnte man tatsächlich über ein Gesetz nachdenken, denn ich möchte bitte von einem echten Arzt behandelt werden, und nicht bspw. von einem Dachdecker oder Sozialpädagogen (ohne diesen zu nahe treten zu wollen), der mit einer KI umgehen kann, und dadurch seine Prüfung an der Fernuni auf dem zweiten Bildungsweg bestanden hat!