Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Gesetz zur Regulierung privater Parkraumbewirtschaftung einzuführen, das Verbraucher vor unklaren oder unlesbaren Parkbedingungen, unverhältnismäßigen Vertragsstrafen, automatisierten Mahnabläufen und missbräuchlicher Kennzeichenerfassung schützt und bundesweit verbindliche Transparenz- und Verhältnismäßigkeitsstandards schafft.
Begründung
Private Parkraumbewirtschafter handeln in einem weitgehend unregulierten Raum, obwohl sie flächendeckend erhebliche Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Immer häufiger werden Vertragsstrafen auf Grundlage von Beschilderungen geltend gemacht, die unbeleuchtet, unlesbar oder widersprüchlich sind. Viele Verbraucher können beim Befahren eines Parkplatzes nicht erkennen, dass sie einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen oder dass bestimmte Verstöße mit Vertragsstrafen belegt sind.
Die geltende Rechtslage überlässt Gestaltung und Sanktionen vollständig den Betreibern. Dadurch entstehen Konstellationen, in denen Verbraucher mit Forderungen konfrontiert werden, obwohl die Vertragsbedingungen nicht klar, nicht verständlich oder faktisch nicht wahrnehmbar waren. Die Höhe der Vertragsstrafen ist nicht gedeckelt und teilweise höher als kommunale Verwarnungsgelder.
Hinzu kommt, dass viele Betreiber automatisierte Mahn- und Drohschreiben versenden, ohne Widersprüche zu prüfen oder individuell auf Einwände einzugehen. Gerade ältere Menschen oder rechtlich unerfahrene Verbraucher geraten dadurch unter erheblichen Druck. Zahlreiche Beschwerden bei Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden zeigen, dass dies kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem ist.
Auch der Datenschutz ist betroffen: Kennzeichen werden häufig automatisiert erfasst oder mit KBA-Daten abgeglichen, ohne dass die Transparenzanforderungen vor Ort erfüllt sind. Fälle liegen bereits bei Datenschutzaufsichtsbehörden vor.
Um Missbrauch vorzubeugen und einen fairen Ausgleich zwischen berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer und Verbraucherrechten herzustellen, bedarf es eines gesetzlichen Rahmens. Dieser sollte klare Anforderungen an Beschilderung und Transparenz, eine Deckelung von Vertragsstrafen, Regeln für die Bearbeitung von Widersprüchen sowie eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren enthalten. Vorbilder wie das britische „Parking Code of Practice“ zeigen, dass eine sinnvolle Regulierung möglich und wirksam ist.
Ziel ist ein verbraucherfreundlicher und transparenter Rechtsrahmen, der Missstände verhindert und seriöse Anbieter stärkt.
Im Allgemeinen ist die kostenfreie Parkzeit sehr großzügig für de Einkauf bemessen, sodass eine Berührung mit irgendwelchen (nachteiligen) Parkbedingungen erst gar nicht erst auftritt. Wer aber sein Fahrzeug dort stundenlang zum bspw. Friseurbesuch abstellt, der hat halt mit Konsequenzen zu rechnen.
Mittlerweile dürfte auch klar sein, dass Parkräume eben bewirtschaftet werden und bestimmte Bedingungen zum Parken gelten. Und ja, es gibt die Vertragsfreiheit, welche die Abschlussfreiheit, die Inhaltsfreiheit und die Formfreiheit umfasst. Insofern ist der Fahrer gehalten sich über den Vertrag den er mit Befahren auf fremdes Grundstück anerkannt hat, zu informieren. Analog hierzu hat der Käufer mit Betreten des Supermarktes die allgem. Geschäftsbedingungen anerkannt, welche garantiert im unmittelbaren Bereich des Einganges offenliegen.
Otext: „(...) missbräuchlicher Kennzeichenerfassung (...)
AW: Wieso missbräuchlich? Das Fahrzeug steht unberechtigt auf „meinem“ Grundstück und das hat Rechtsfolgen. Selbstverständlich darf und kann daraufhin das Kennzeichen zur Halterermittlung herangezogen werden.
Otext: „Immer häufiger werden Vertragsstrafen auf Grundlage von Beschilderungen geltend gemacht, die unbeleuchtet, unlesbar oder widersprüchlich sind.“
AW: Wenn vertraglich etwas unklar oder generell etwas unklar ist, berechtigt das nicht trotzdem dort zu parken. Es wird niemand einen Vertrag (auch Parkvertrag) abschließen, wenn einzelne Passagen „unklar oder nicht leserlich“ sind.
Otext: „Die Höhe der Vertragsstrafen ist nicht gedeckelt und teilweise höher als kommunale Verwarnungsgelder.“
AW: Wer sagt denn, dass der Betreiber sich an „kommunale Verwarnungsgelder“ halten muss? Es ist auch keine Verwarnung sondern knallhart eine Vertragsstrafe mit deutlich anderem Rechtscharakter
Otext: „Um Missbrauch vorzubeugen und einen fairen Ausgleich zwischen berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer und Verbraucherrechten herzustellen, bedarf es eines gesetzlichen Rahmens.
AW: Wieso denn nun der Begriff „Missbrauch“? Was wird denn da genau missbraucht? Es bedarf auch keinen gesetzlichen Rahmen oder gar ein lex specialis, weil rechtlich bereits Klarheit vorliegt, namentlich das Vertragsrecht.
Ein Problem mit „unklaren oder unlesbaren Parkbedingungen, unverhältnismäßigen Vertragsstrafen u. automatisierte Mahnabläufen“ haben ausschließlich diejenigen welche sich nicht vertragskonform verhalten, alle Anderen freuen sich über die kostenfreie Abstellmöglichkeit ihres Fahrzeuges während ihres Einkaufs.