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Petition 196059

Umwelt und Gesundheit

Institutionelle Verankerung von Umweltaspekten in der gesundheitlichen Prävention vom 06.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert:
(1) eine gesundheitsorientierte Koordinierung
(2) die institutionelle Verankerung naturbasierter Prävention (Natur- und Waldschutz sind Investitionen in die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung)
(3) die Nutzung erheblicher Einsparpotenziale im Gesundheitssystem
(4) die Umsetzung europäischer Verpflichtungen unter gesundheitspolitischer Perspektive.

Begründung

Nach Art. 2 Abs. 2 GG hat der Staat die Pflicht, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Diese Schutzpflicht umfasst auch präventive Maßnahmen gegen wissenschaftlich belegte Gesundheitsrisiken. Zahlreiche Studien der WHO und europäischer Fachinstitutionen belegen, dass Zugang zu naturnahen Wald- und Wildnisräumen das Risiko für Depressionen und Angststörungen senkt, Stressbelastung reduziert, körperliche Aktivität fördert,
- kardiovaskuläre Erkrankungen vorbeugt und motorische und kognitive Entwicklung bei Kindern unterstützt. Natur- und Waldschutz sind daher nicht ausschließlich Umweltpolitik, sondern auch aktive Gesundheitsvorsorge. Gemäß §§ 20 ff. SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Naturbasierte Interventionen (z. B. strukturierter Zugang zu Waldflächen, therapeutische Naturprogramme, grüne Infrastruktur) erfüllen die Voraussetzungen wirksamer Primärprävention. Eine systematische Einbindung des Bundesgesundheitsministeriums schafft klare Zuständigkeiten,
Finanzierungsperspektiven und Evaluation nach gesundheitsökonomischen Kriterien. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation (EU) 2024/1991) bestehen verbindliche Verpflichtungen zur Renaturierung von Ökosystemen. Die Umsetzung dieser Verordnung betrifft unmittelbar Hitzeschutz,
Luftqualität, Resilienz gegenüber Extremwetter und psychische Stabilität der Bevölkerung. Die Gesundheitsdimension ist integraler Bestandteil der Umsetzungspflichten. Eine koordinierende Rolle des BMG gewährleistet eine kohärente und effiziente Umsetzung. Die Advisory Opinion des Internationalen Gerichtshofs (2025) zu staatlichen Verpflichtungen im Kontext des Klimawandels unterstreicht die Pflicht der Staaten, schädliche Umweltveränderungen zu verhindern und die Lebensgrundlagen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen zu schützen. Gesundheitsschutz und Ökosystemschutz sind völkerrechtlich nicht mehr trennbar. Beispiel: Psychische Erkrankungen gehören zu den kostenintensivsten Krankheitsgruppen in Deutschland. Konservative Berechnungen zeigen, bei ca. 4,2 Mio. jährlich betroffenen Personen mit Depression und durchschnittlichen Mehrkosten von rund 5.000 € pro Fall führen bereits geringe Risikoreduktionen (≈ 3–4 % durch erhöhte Grünflächenverfügbarkeit) zu Einsparpotenzialen von rund 700–800 Mio. € jährlich. Diese Schätzung berücksichtigt nur Depressionen. Kardiovaskuläre Erkrankungen, Bewegungsmangel, Stressfolgen und Frühverrentung sind darin noch nicht enthalten. Wald- und Wildnisräume sind somit gesundheitsrelevante Infrastruktur.

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