Text der Petition
Bald wird die Datenbrille einer Internet-Suchmaschine auf den Markt kommen und ähnliche Technologien werden sicherlich dieser folgen. Der Bundestag möge einen gesetzlichen Rahmen schaffen, dass Datenschutz in Deutschland nicht durch derartige Technologien gefährdet wird.
Begründung
Eine Interner-Suchmaschine hat eine innovative Technologie im Sinne eines Mini-Computers, der an einer Brille montiert ist, entwickelt. Sie ermöglicht unter anderem Videoaufnahmen aller Personen, die zufällig in das Blickfeld des Brillen-Trägers geraten. Der öffentliche Raum böte mit solchen Geräten keinen Schutz mehr für die Privatsphäre. Die Brille kann über das Internet die Personenaufnahmen an den Server der Suchmaschine liefern. Mittels Gesichts- und Spracherkennungssoftware könnten die gefilmten Personen identifiziert werden. Was jedoch der Server mit den gefilmten Daten macht, ist unklar und sollte spätestens nach der NSA-Affäre Bedenken schaffen, vor allem, wenn die Filmdaten außerhalb Europas transportiert und gespeichert werden sollten. Die Brillen-Träger können zudem via GPS geortet werden und so kann von der Person ein Bewegungsprofil hergestellt werden. Während der Träger sich entscheiden kann, ob er sich transparent für den Internetkonzern machen will, können die Nichtträger, die unfreiwillig gefilmt werden, ihre Daten nicht schützen. Der Mensch wird transparent gemacht, verliert Privatsphäre. Man muss im öffentlichen Raum ständig damit rechnen, gefilmt zu werden. Nicht bei jeder Situation, nicht an jeder Örtlichkeit, nicht in jeder Stimmungs- und Lebenslage und auch nicht mit jeder Kontaktperson will man gefilmt werden. Die Vorteile der technischen Innovation wiegen nicht die Nachteile auf und wir Bürger haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bevor dieses Produkt in Deutschland auf den Markt kommt, muss deshalb klar geregelt werden, was man mit dieser Brille tun darf und was nicht, bzw. wie die Personen geschützt werden, die nicht gefilmt werden wollen. Videos, Fotos und Tonaufnahmen ohne Zustimmung der aufgenommenen Personen sollen nicht ins Internet übertragen werden dürfen. Was das Unternehmen und auch ausspähende Geheimdienste mit unseren Daten machen, können wir nicht mehr kontrollieren, wenn sie einmal im Internet sind.