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Petition 99915

Verbraucherschutz

CO2e-Kennzeichnung auf Lebensmitteln vom 01.10.2019

Text der Petition

Im Namen des Verbraucherschutzes fordern wir den Bundestag auf, das durch die Herstellung emittierte CO2e (CO2 und äquivalente Treibhausgase) auf allen in Deutschland vertriebenen Lebensmitteln verpflichtend zu kennzeichnen.
Sollte die Regierung meinen, dieser Forderung nicht auf nationaler Ebene nachkommen zu können, erwarten wir, dass sie sowohl eine Pflichtkennzeichnung auf europäischer Ebene anstößt als auch - übergangsweise - eine freiwillige Kennzeichnung in Deutschland umsetzt.

Begründung

Nach Aussage einer aktuellen Studie verursacht die Lebensmittelindustrie mindestens 24% aller weltweiten Treibhausgasemissionen. Folglich hat die Wahl unserer Lebensmittel einen entscheidenden Einfluss auf das Klima. Wie aber können wir uns nachhaltiger ernähren, wenn uns die entsprechenden Informationen dazu fehlen? Tatsächlich zeigt eine aktuelle Umfrage, dass sich nur 9% aller Deutschen gut über die unterschiedlichen Klimakosten von Lebensmitteln informiert fühlen. Jedoch geben 85% an, diesbezüglich mehr Informationen haben zu wollen.

Gemäß Art. 169 AEUV haben Verbraucher ein „Recht auf Information“ über die Produkte, die sie konsumieren. Eine informierte, klimafreundliche Kaufentscheidung können sie aber nur treffen, wenn sie dazu ermächtigt werden, die Klimaauswirkungen unterschiedlicher Lebensmittel auch bewerten und vergleichen zu können. Folglich fällt die Angabe des CO2e Fußabdrucks auf Lebensmitteln unter Verbraucherschutz und liegt damit in der Verantwortung unserer Regierung
(Art. 39 LMIV).

Laut einer aktuellen Studie sind Nachhaltigkeitsangaben auf Lebensmittelverpackungen einer der effektivsten Wege, Verbraucher bei nachhaltigen Kaufentscheidungen zu unterstützen. Während deutsche Autohersteller schon in der gesetzlichen Pflicht stehen, die absoluten CO2 Emissionswerte
von Neuwagen preiszugeben, bleiben Lebensmittelhersteller, trotz ihres starken Einflusses auf das Klima, hiervon bislang ausgenommen.

Im ‚Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum‘ deklariert die Bundesregierung die Ausweitung von Umweltlabels bzw. -kennzeichnungen auf neue Produktkategorien zum Ziel. Im Hinblick darauf empfehlen wir, das Augenmerk auf die Lebensmittelindustrie zu lenken und sich dabei auf die klimaschädlichen Treibhausgase zu fokussieren.

Analysen des CO2e Fußabdrucks werden bereits von unabhängigen Instituten durchgeführt, da einige Lebensmittelhersteller ihre Konsumenten schon heute freiwillig darüber informieren. Für Verbraucher sind solche Werte jedoch nur wirklich hilfreich, wenn sie vergleichbar sind. Um valide Vergleichsmöglichkeiten zu haben, muss die Kennzeichnung für alle verpflichtend sein, die Analysemethode vereinheitlicht und der CO2e Wert als absolute Zahl angegeben sein. Andernfalls werden einige der größten Lebensmittelgruppen (möglicherweise gerade die mit hohem CO2e Fußabdruck) ihre Zahlen nie offenlegen. Damit der CO2e Fußabdruck eines Lebensmittelprodukts im Konsumentenalltag schnell und einfach erfassbar ist, sollte er zudem nicht nur auf der Firmenwebsite, sondern auf jeder Produktverpackung stehen.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem CO2e Fußabdruck kann sowohl die Kaufentscheidung von Konsumenten als auch die Herstellung von Lebensmitteln positiv zugunsten des Klimas beeinflussen. Wir fordern Sie daher dringend auf, den Bürgern dieses Verbraucherrecht einzuräumen und damit die Möglichkeit einer nachhaltigeren Ernährung zu geben.

Mitzeichnungsverlauf

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