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Petition 172858

Verwertungsgesellschaften

Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA/verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt vom 24.09.2024

Text der Petition

Wir fordern eine umfassende Reform der Tarifstruktur u. Vertragspraxis der GEMA sowie eine verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Dies beinhaltet die Begrenzung der Tarifhoheit durch Mitwirkung der Nutzervereinigungen bei der Tarifaufstellung, die Verpflichtung der GEMA zum Abschluss von Gesamt- u. Pauschalverträgen, die Abschaffung des Tarifs VR-Ö und der GEMA-Vermutung sowie die Möglichkeit zur Lizenzierung über andere europäische Verwertungsgesellschaften (VG).

Begründung

Die GEMA missbraucht ihre Monopolstellung gegenüber den auf die Musiknutzung zu angemessenen Bedingungen angewiesenen Verbänden. Die vom Gesetzgeber eingesetzte Aufsichtsbehörde beim DPMA kommt ihrer Aufgabe nicht nach.

Die GEMA hat die jahrelang praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit verlassen und versucht nun, den Nutzern ihre Bedingungen unter Androhung gerichtlicher Schritte zu diktieren. Sie umgeht die Nutzervereinigungen und rechnet mit Endnutzern einzeln nach ihren Konditionen ab, wobei die bisherigen Pauschalverträge wegfallen.

Bei ihren Bemühungen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, sollte die Politik ihr Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) richten, nachdem das DPMA seiner Aufgabe nur unzureichend nachkommt.

Es gibt zahlreiche Missbrauchsvorwürfe gegen die GEMA. Das DPMA reagiert oft zu langsam und agiert nicht proaktiv. Es ist notwendig, dass das DPMA seine Kontrollfunktion aktiv wahrnimmt und sicherstellt, dass die GEMA ihr Monopol nicht ausnutzt. Eine effizientere Kontrolle ist dringend erforderlich. Dazu gehört, dass Nutzervereinigungen einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf das Tätigwerden der Aufsichtsbehörde erhalten.

Die den VG gewährte Tarifhoheit ist kein Freibrief für überhöhte oder unangemessene Vergütungsforderungen. Tarife dürfen nicht einseitig von der GEMA festgesetzt werden, sondern müssen mit den Nutzervereinigungen verhandelt werden. Ein fairer und transparenter Verhandlungsprozess sollte sicherstellen, dass die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.

Die GEMA muss verpflichtet werden, weiterhin Pauschalverträge zu angemessenen Bedingungen anzubieten und abzuschließen. Die von ihr geforderte Einzellizenzierung führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand.

Die Nutzervereinigungen müssen als Lizenzpartner (Gesamt- und Pauschalvertragspartner) der GEMA erhalten bleiben, um für die Gleichbehandlung aller Nutzer zu sorgen.

Die GEMA schließt Pauschalverträge mit bestimmten Gesamtvertragspartnern ab, deren Inhalte nicht offengelegt werden. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen, da Lizenznutzer gleicher Branchen unterschiedliche Lizenzkosten haben. Es ist erforderlich, dass alle Verträge veröffentlicht und allen Lizenznehmern die gleichen Bedingungen angeboten werden.

Eine zusätzliche Gebühr für die Wiedergabe digitaler Musik, wie der Tarif VR-Ö, ist nicht mehr zeitgemäß.

Die sogenannte GEMA-Vermutung besagt, dass bei Musiknutzungen grundsätzlich GEMA-geschützte Musik verwendet wird. Angesichts der zunehmenden Nutzung von Creative-Commons-Werken, GEMA-freier Musik sowie KI-Musik ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und sollte aufgehoben werden.

Es sollte Musiknutzern innerhalb der EU ermöglicht werden, Lizenzen auch von anderen europäischen VG zu erwerben. Die Richtlinien der EG zur freien Wirtschaft sollten angewendet werden, um den Wettbewerb zu fördern und den Nutzern die Wahl zu lassen, welche VG sie bevorzugen.

Mitzeichnungsverlauf

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