Text der Petition
Mit der Petition wird eine Anpassung des GmbH-Gesetzes in Bezug auf die Unternehmergesellschaft (UG) gefordert. Ziel ist es, die Rückstellungspflicht - ein Mechanismus, der primär zur Absicherung von UGs mit geringem Startkapital eingeführt wurde - bei Erreichen eines Eigenkapitals von 25.000 Euro automatisch aufzuheben und bereits gebildete Rückstellungen aufzulösen.
Begründung
Die UG ist als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft konzipiert, die Gründern mit niedrigem Stammkapital den Einstieg erleichtert. Zur Kompensation des geringen Eigenkapitals wird die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen vorgeschrieben. Sobald jedoch ein ausreichendes Eigenkapital erreicht wird, entspricht die finanzielle Stabilität einer UG faktisch der einer GmbH. Eine automatische Befreiung von der Rückstellungspflicht sowie die Möglichkeit zur Auflösung bereits gebildeter Rückstellungen würden den administrativen Aufwand senken und die wirtschaftliche Flexibilität der Unternehmen erhöhen – ohne den Schutz der Gläubiger zu gefährden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den heutigen Vertragsmodellen Gläubiger zusätzlich über den Versicherungsschutz der UG ausreichend geschützt sind.
Unsere Forderungen
Automatische Befreiung von der Rückstellungspflicht:
Erreicht eine UG ein Eigenkapital von mindestens 25.000 Euro, soll die gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rückstellungen entfallen.
Auflösung bestehender Rückstellungen:
Es soll eine klare Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, bereits gebildete Rückstellungen aufzulösen, sofern das Eigenkapital die erwähnte Schwelle erreicht hat und die finanzielle Situation dies zulässt.
Automatischer Übergang in einen GmbH-ähnlichen Status:
Die UG soll – bei Erreichen des entsprechenden Eigenkapitals – ohne bürokratischen Umweg in ihrer Rechtsform den Status einer klassischen GmbH erlangen, sodass zusätzliche Sicherungsmaßnahmen entfallen.