Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, ein "Kindgerechte-Justiz-Gesetz" zu verabschieden, das Kinder wirksam schützt, Verfahren beschleunigt, und Betroffene stärkt. Gefordert werden: flächendeckende Childhood-Häuser, Video-Erstvernehmung als Regelfall, Vorrang des Kindeswohls im Familienrecht, verbindliche Schutzkonzepte, faire Entschädigung und angehobene Mindeststrafen mit Augenmaß.
Begründung
Jedes Kind hat das Recht, sicher aufzuwachsen. Doch noch immer werden in Deutschland täglich rund 50 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt – ein Verbrechen, das ihr Leben oft dauerhaft verändert. Für die Betroffenen beginnt häufig ein langer Weg über Polizei, Jugendamt und Gerichte: wiederholte Aussagen, Begegnungen mit dem Täter, erneute Belastungen.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2024 mehr als 18.000 Kinder unter 14 Jahren als Betroffene registriert. Fachleute gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Diese Kinder brauchen ein Verfahren, das sie schützt, statt sie erneut zu belasten.
Unsere Forderungen:
1. Kindgerechte Justiz gesetzlich verankern: Flächendeckende Childhood-Häuser nach dem skandinavischen Barnahus-Modell, in denen Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Medizin und Psychotherapie unter einem Dach zusammenarbeiten. Video-Erstvernehmung binnen 14 Tagen, gerichtlich voll verwertbar. Eine Aussage. An einem geschützten Ort. Ohne Retraumatisierung.
2. Kindeswohlvorrang im Familienrecht: Umgang bei begründeter Missbrauchsgefahr sofort aussetzen oder nur unter strengen Schutzauflagen zulassen. Pflicht zur besonderen Sachkunde für familiengerichtliche Gutachter. Kein Kind darf zur potentiell gefährdenden Person zurückgeschickt werden!
3. Opferschutz im Strafverfahren stärken: Automatische, vollständig finanzierte psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltlicher Beistand. Verpflichtende gerichtliche Belehrung über das Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Kinder und Familien müssen ihre Rechte kennen und ohne zusätzliche Belastung wahrnehmen können.
4. Verbindliche Schutzkonzepte & Schulungen: Pflicht für Schulen, Kitas, Vereine und Einrichtungen, in denen Kinder betreut, gefördert oder ausgebildet werden, wirksame Schutzkonzepte umzusetzen und öffentlich zugänglich zu machen. Regelmäßige externe Prüfungen (Audits) und staatlich finanzierte Schulungen. Prävention wirkt nur, wenn sie konsequent umgesetzt, unabhängig überprüft und transparent gemacht wird.
5. Schnelle und angemessene Entschädigung: Keine Verjährung laufender Folgekosten. Deutlich höhere Schmerzensgeldsummen, Orientierung an internationalen Standards. Verbindliche Entscheidungspflicht der Strafgerichte im Adhäsionsverfahren bei Antrag der Betroffenen. Staatlicher Entschädigungsfonds, wenn Verurteilte nicht zahlen können. Betroffene dürfen nicht jahrelang vor Zivilgerichten kämpfen müssen.
6. Mindeststrafen anheben – mit Augenmaß: Verdoppelung der Mindeststrafen für sexuellen und schweren sexuellen Missbrauch an Kindern. Gleichzeitig Einführung eines klar definierten „minder schweren Falls“, um unbillige Härten in seltenen Randkonstellationen zu vermeiden. Härter bestrafen und zugleich differenziert und gerecht bleiben.
Konsequenter Kinderschutz ist Kernaufgabe des Rechtsstaats. Diese Maßnahmen schützen Kinder, beschleunigen Verfahren und stärken Betroffene – Bundesweit. Einheitlich. Wirksam.