Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag beschließen möge, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestrente von 1.400 Euro brutto einzuführen, die allen Rentnerinnen und Rentnern mit mindestens fünf Beitragsjahren garantiert wird.
Liegt die regulär errechnete Rente darunter, wird automatisch dieser Mindestbetrag gezahlt – analog zur bestehenden Mindestpension im Beamtenrecht.
Die Mindestrente wird jährlich im gleichen Maß angepasst wie alle anderen Renten.
Begründung
Die Altersarmut in Deutschland ist ein wachsendes Problem: Über die Hälfte der Rentner bezieht einen Zahlbetrag (= Bruttorente minus KV- und PV-Beiträge, vor Steuern) unter 1.200 Euro. Diese Beträge reichen nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu führen. Bestehende Instrumente wie Grundsicherung, Grundrente oder Mütterrente greifen oft zu spät oder erreichen nicht alle Berechtigten.
Die Einführung einer Mindestrente von 1.400 Euro brutto garantiert, dass niemand unter einen existenzsichernden Mindestbetrag fällt. Sie wird automatisch gezahlt, wenn die reguläre Rente diesen Wert unterschreitet, ist jährlich anzupassen und setzt voraus, dass mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Rentenpunkte werden bis zum gewählten Renteneintrittsalter (63–67 Jahre oder später) voll angerechnet. Höhere Renten bleiben unverändert.
Dieses System ist einfach, transparent und entstigmatisierend. Es schützt vor Altersarmut, stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und sorgt für Planbarkeit. Zur langfristigen Finanzierung können neben Beiträgen und Steuern zusätzliche Mittel erschlossen werden, z. B. durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei gleichzeitiger Deckelung der Höchstrente oder durch gezielte Abgaben auf Vermögen, Luxusprodukte und Finanztransaktionen.
Deutschland ist ein reiches Land. Niemand darf nach einem langen Arbeitsleben in Armut leben. Die Mindestrente stellt sicher, dass das Rentensystem seiner solidarischen Aufgabe gerecht wird und gleichzeitig nachhaltig finanziert werden kann.
Funktionsweise der Mindestrente:
Berechnung der Rentenpunkte wie bisher (Punktesystem bleibt erhalten).
Reguläres Renteneintrittsalter: 65 Jahre.
Flexibler Rentenbeginn: abschlagsfrei ab 63, möglich bis 67 oder darüber hinaus.
Automatische Aufstockung: Liegt die errechnete Rente unter 1.400 Euro brutto, wird sie ohne Antrag auf diesen Betrag angehoben.
Jährliche Anpassung nach derselben Formel wie alle gesetzlichen Renten.
Rentepunkte werden bis zum gewählten Renteneintrittsalter gezählt.
Anspruch ab 5 Beitragsjahren, analog zur Mindestpension im Beamtenrecht.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Einbeziehung aller Erwerbstätigen: Selbstständige, Freiberufler, Anwälte usw. zahlen mit in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei gleichzeitiger Deckelung der Höchstrente, um hohe Einkommen stärker zu belasten, ohne übermäßige Renten für Spitzenverdiener zu erzeugen.
Zusätzliche Standbeine: Finanztransaktionsabgabe, Vermögensabgabe auf sehr hohe Vermögen, Luxusabgaben auf hochpreisige Konsumgüter.
Schlussfolgerung:
Ein langes Arbeitsleben darf nicht in Armut enden. Die Einführung einer Mindestrente von 1.400 Euro brutto, kombiniert mit einer gerechten und stabilen Finanzierungsbasis, sichert Würde im Alter, stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und macht das System planbar, transparent und nachhaltig.