Text der Petition
Mit der Petition wird die Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen beim Schießen mit Langwaffen gefordert.
Begründung
Wir beantragen die Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen beim Schießen mit Langwaffen auf genehmigten Schießständen. Die aktuelle Rechtslage nach dem Waffengesetz (WaffG) stuft Schalldämpfer als „wesentliche Teile“ (§ 1 Abs. 4 WaffG) ein und unterwirft sie der Erlaubnispflicht (§ 10 WaffG). Für Jäger ist die Verwendung bereits in mehreren Bundesländern aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Lärmminderung zugelassen. Eine vergleichbare Regelung für Sportschützen fehlt bislang, obwohl die sachlichen Gründe identisch sind.
Rechtliche Ausgangslage
§ 1 Abs. 4 WaffG: Schalldämpfer gelten als wesentliche Teile von Schusswaffen und sind erlaubnispflichtig.
§ 10 WaffG: Erwerb und Besitz bedürfen einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
§ 13 WaffG: Jäger können ein Bedürfnis für Schalldämpfer geltend machen; Sportschützen sind bislang ausgeschlossen.
Diese Differenzierung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da Sportschützen auf behördlich zugelassenen Schießständen unter strenger Aufsicht trainieren. Die Nutzung erfolgt kontrolliert und dokumentiert, Missbrauch ist praktisch ausgeschlossen.
Sachliche Gründe für die Anpassung
Gesundheitsschutz (§ 1 ArbSchG, § 15 WaffG)
Schalldämpfer reduzieren den Mündungsknall erheblich und ergänzen den Gehörschutz. Dies entspricht dem Grundsatz der Gefährdungsminimierung am Arbeitsplatz und beim Sport.
Immissionsschutz (§ 22 BImSchG)
Weniger Lärm bedeutet weniger Belastung für Anwohner und Umwelt. Schalldämpfer sind ein geeignetes Mittel zur Einhaltung von Lärmschutzvorgaben.
Gleichbehandlung
Die Privilegierung von Jägern gegenüber Sportschützen ist nicht nachvollziehbar. Beide Gruppen nutzen Schusswaffen legal und verantwortungsvoll.
Vorschlag zur Umsetzung
Ergänzung von § 14 WaffG (Bedürfnis Sportschützen) um die Möglichkeit, Schalldämpfer für den Einsatz auf genehmigten Schießständen zu beantragen.
Nutzung ausschließlich auf Schießständen gemäß Schießstandordnung und unter Aufsicht.
Dokumentation und Transport nach geltenden Vorschriften (§ 36 WaffG).
Schlussfolgerung
Die Anpassung des Waffengesetzes würde den Gesundheitsschutz stärken, die gesellschaftliche Akzeptanz des Schießsports fördern und eine sachgerechte Gleichbehandlung sicherstellen. Wir bitten daher um eine gesetzliche Klarstellung, die Sportschützen den Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern unter kontrollierten Bedingungen ermöglicht.