Text der Petition
Der Deutsche Bundestag soll gesetzlich festlegen, dass Verstöße gegen die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung nach §178 SGB IX verpflichtend verfolgt werden und nicht mehr im behördlichen Ermessen stehen.
Zudem sind die Bußgeldregelungen nach §238 SGB IX deutlich zu verschärfen, um eine wirksame und abschreckende Sanktionierung von Pflichtverstößen durch Arbeitgeber sicherzustellen.
Begründung
Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung sind gesetzlich eindeutig geregelt, werden in der betrieblichen Praxis jedoch häufig nicht konsequent eingehalten.
Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten greifen zu selten und entfalten keine ausreichende Wirkung. Insbesondere die derzeitige Ermessensregelung führt dazu, dass Verstöße oftmals folgenlos bleiben.
Dadurch entsteht eine strukturelle Schwächung der Schwerbehindertenvertretung und eine Benachteiligung der betroffenen Beschäftigten.
Eine verpflichtende Verfolgung von Verstößen sowie eine deutliche Verschärfung der Bußgelder sind notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Rechte sicherzustellen und die tatsächliche Wirksamkeit der Schwerbehindertenvertretung zu gewährleisten.