Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Schulsozialarbeit als gesetzliche Pflichtaufgabe im SGB VIII zu verankern, um Bildungsgerechtigkeit und Kinderschutz zu sichern.
Begründung
Kinder haben nach SGB VIII §1 ein Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe. Stellen Sie die Unterstützung unserer Kinder und Jugendlichen auf ein krisenfestes, finanziell gesichertes Fundament. Ich appelliere dringend an die Vertreteri:innen der Länder im Bundesrat: Machen Sie den Weg frei für die Schulsozialarbeit als bundesweite gesetzliche Pflichtaufgabe.
1. Aktuell stehen bundesweit drastische Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Raum. In ihrer bisherigen rechtlichen Konstruktion stellt die Schulsozialarbeit keine pflichtige Leistung der Jugendhilfe dar. Entsprechend kann und wird sie aufgrund einer zunehmend desolaten Haushaltsituation in den Kommunen und Gemeinden nicht im erforderlichen Umfang angeboten. Zudem ziehen sich immer mehr freie Träger aus diesem Arbeitsfeld zurück, da die Sach- und Personalkosten nicht mehr adäquat durch die öffentliche Hand refinanziert werden. Gerade mit Blick auf bildungs- und teilhabebenachteiligte Kinder und Jugendliche sind diese Entwicklungen höchst fatal. Denn Schulsozialarbeiter:innen leisten fundamentale Präventionsarbeit, sie bieten Krisenintervention und Integrationshilfe und sind für viele junge Menschen oft das einzige Bindeglied zu weiterführenden Hilfesystemen, wie dem Jugendamt oder den vielfältigen Angeboten der freien Jugendhilfeträger.
2. Besonders dramatisch wirken sich Mittelkürzungen im ländlichen Raum aus. Während in städtischen Ballungsgebieten oft ein dichteres Netz aus Jugendzentren, Beratungsstellen und Initiativen existiert, ist die soziale Infrastruktur auf dem Land systematisch ausgedünnt. Für viele Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum stellt die Schulsozialarbeit nicht nur ein wichtiges, sondern das einzige verlässliche und niedrigschwellige Angebot zur Jugendhilfe dar. Sie ist in diesen Regionen das exklusive Bindeglied und oft das einzige Tor für junge Menschen, um überhaupt Zugang zum System der Kinder- und Jugendhilfe zu erlangen. Bricht dieses Angebot weg, werden weite Teile einer ganzen Generation in ländlichen Regionen bei familiären, psychischen oder schulischen Krisen schlichtweg allein gelassen.
Was hier heute „eingespart“ wird, führt unweigerlich zu massiv höheren sozialen und finanziellen Folgekosten im späteren Leben der jungen Menschen.
3. Schulsozialarbeit ist längst keine „wünschenswerte Zugabe“ zum Schulalltag mehr, sondern inzwischen unverzichtbarer und notwendiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Sie sichert das Kindeswohl, mindert Schulabbrüche, fängt psychische Überlastungen auf und federt häusliche Missstände ab. Die Verantwortung für diese elementare Säule des Aufwachsens darf nicht vom Wohnort und der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhängen.
Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowie echte Chancengerechtigkeit für junge Menschen lassen sich nur verwirklichen, wenn der Bund die Schulsozialarbeit gesetzlich absichert.