Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 24483

Aufenthaltsrecht

Asylpolitik vom 11.05.2012

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen:
Die Abschaffung von Gemeinschaftsunterkünften, Residenzpflicht und Essenspaketen. Einen Anspruch für jeden Asylbewerber auf einen Anwalt, einen zertifizierten Dolmetscher sowie Deutschkurse ab dem ersten Tag. Die drastische Verkürzung der Dauer der Antragsbearbeitung durch das BAMF. Die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Die Vereinfachung des Verfahrens um eine Studienerlaubnis zu erhalten und der Familienzusammenführung.

Begründung

Eine Integration in die deutsche Gesellschaft wird durch das System der Gemeinschaftsunterkünfte verhindert. Hierbei handelt es sich um gefängnisähnliche Einrichtungen in denen sich häufig acht erwachsene Personen ein Zimmer teilen müssen.

Die Residenzpflicht verstößt gegen die Menschenwürde und ist durch nichts zu rechtfertigen - weder die räumliche Beschränkung auf einen Landkreis noch auf ein Bundesland. Sie stellt eine unnötige Härte für viele Familien, Verwandte und Freunde dar, sie verhindert, dass Flüchtlinge möglichst schnell Arbeit bekommen oder bei Verwandten billig wohnen können, sie schränkt die Betroffenen nicht mehr nachvollziehbar über Jahre in ihrem Recht auf Selbstbestimmung ein. Während ganz Europa Freizügigkeit genießt, bleibt die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und Geduldeten extrem eingeschränkt. Eine Abschaffung der Residenzpflicht ist längst überfällig.

Die Versorgung mit Essenpaketen ist teuer, bürokratisch und in höchstem Grade entmündigend.

Ohne Begleitung durch einen Anwalt und Dolmetscher besteht das Asylrecht nur auf dem Papier. Im Gegensatz zu den Niederlanden besteht in Deutschland ein Anspruch auf eine Vertretung durch einen Anwalt und eine Begleitung durch einen Dolmetscher allen Phasen des Asylverfahrens bisher nicht. Dies würde aber von vorneherein viele Verfahren beschleunigen und Asylsuchenden eine effektivere Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglichen.

Bearbeitungsdauern des Erstantrages auf Asyl von bis zu zwei Jahren und länger sind keine Seltenheit. Während dieser Zeit schweben die Asylsuchenden in einer ständigen Ungewissheit über ihren Status und ihre Zukunft. Gerade jüngere Flüchtlinge verlieren so die besten Jahre ihres Lebens, denn durch den Status als noch nicht anerkannte Asylsuchende sind ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten extrem beschränkt. So gibt es in der GU Würzburg beispielsweise einen Flüchtling, der seit zwölf Jahren in diesem Teufelskreis gefangen ist. Im Zusammenhang mit dem Würzburger Hungerstreik hat sich gezeigt, dass eine Bearbeitung von Asylanträgen durch das BAMF in weniger als einem Monat möglich ist.

Ohne eigene Deutschkennnisse sind Asylsuchende faktische hilflos und eine effektive Integration unmöglich.

Die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern ist unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft sowie eine erfolgreiche Integration.
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland dringend hochqualifizierte Fachkräfte benötigt werden, schaden die hohen Hürden für eine Studienerlaubnis nicht nur der persönlichen Entwicklung der einzelnen Asylbewerber, sondern auch der gesamten deutschen Gesellschaft.

Das in der Regel Familienzusammenführungen nicht durchgeführt werden sorgt bei vielen Asylsuchenden für erhebliche psychische Probleme. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die zahlreichen Selbstmorde sowie Selbstmordversuche die sich in den letzten Monaten unter Flüchtlingen in der Bundesrepublik ereignet haben.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben