Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 126658

Erziehungsgeld/Elterngeld

Abschaffung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld vom 30.09.2021

Text der Petition

Wir fordern die Abschaffung der 2011 eingeführten und zum 01.09.2021 weiter verschärften Einkommensgrenzen beim Elterngeld.

Die Einkommensgrenzen richten sich gegen eines der Hauptziele des Elterngeldes, der Schaffung eines finanziellen Schonraums ohne Abhängigkeit vom Partner.

Begründung

Das Elterngeld wurde 2006 ganz bewusst ohne Einkommensgrenzen eingeführt. Die Einkommensgrenzen führen zu einer finanziellen Abhängigkeit des weniger verdienenden Elternteils.

Caren Marks (heutige parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ) hat es am Tag der ersten Beratung zur Einführung des Elterngeldes im Bundestag im Jahr 2006 so formuliert:

Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.

Die Einführung der Einkommensgrenzen im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.

Wir fordern daher die Abschaffung der Einkommensgrenzen so wie dies auch bei der Einführung des Elterngeldes gedacht war.

Beispiel 1:
Klaus ist Mitgesellschafter eines Familienunternehmens und verdient 300.000 Euro pro Jahr. Seine Frau Jutta ist Rechtsanwältin und finanziell unabhängig.
Sie rechnet mit ca. 1.700 Euro Elterngeld, bekommt aber nichts, weil Klaus zu viel verdient. Jutta versteht das nicht. Sie möchte eine gleichberechtigte Ehe führen und nicht finanziell von ihrem Partner abhängig sein.

Beispiel 2:
Paul arbeitet als Koch in einem Hotel. Klara hat Informatik studiert und nebenbei eine Internetplattform zur künstlichen Intelligenz entwickelt. Nach ihrem Studium arbeitet sie bei einer Versicherung und verkauft die Plattform für 300.000 Euro an ein amerikanisches Unternehmen. Nun ist Klara schwanger. Von dem Geld haben sich beide eine Wohnung gekauft.

Klara und Paul möchten das Kind partnerschaftlich betreuen. Beide nehmen 7 Monate Elternzeit und beantragen das Elterngeld. Sie rechnen mit jeweils 1.500 Euro.

Vom Amt bekommen beide einen Ablehnungsbescheid, weil sie im Vorjahr über der Einkommensgrenze lagen. Die Pläne der beiden sind nun hinfällig. Sie rufen ihre Arbeitgeber an und wollen ihre Elternzeit wieder beenden und arbeiten. Beide Arbeitgeber lehnen das ab. Sie sagen zutreffend, dass die Eltern sich mit der Elternzeit verpflichtet hätten und nun keinen Anspruch darauf haben, wieder zu arbeiten.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben