Abschalten des eID/nPA-Services
Sehr geehrte Teilnehmende,
aufgrund der geplanten Neugestaltung des e-Petitionenportals und den damit verbundenen technischen Neuerungen/Entwicklungen hat der Ausschuss beschlossen, die Zusatzfunktion der vereinfachten Anmeldung über einen elektronischen Personalausweis (eID/nPA-Funktion) abzuschalten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Adressänderungen
Sehr geehrte Teilnehmende,
bitte denken Sie im Falle einer Adressänderung daran, diese ebenfalls dem Petitionsausschuss mitzuteilen (schriftlich oder per E-Mail an post.pet).
Eine alleinige Adressänderung im persönlichen Profil auf e-Petitionen ist nicht ausreichend, da die Seite e-Petitionen nicht mit dem internen Petitionsbearbeitungssystem das Ausschusses verbunden ist.
Vielen Dank.
Änderung der Mitzeichnungsfrist und des Quorums mit Wirkung zum 1.7.2024
In seiner Sitzung am 26. Juni 2024 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unter anderem beschlossen, dass die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen mit Wirkung zum 1. Juli 2024 von vier auf sechs Wochen verlängert wird. Weiterhin wird das Quorum von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt.
Für bereits vor dem 1. Juli 2024 veröffentlichte Petitionen werden nachträglich keine Veränderungen vorgenommen.