Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Service und Information

Was sind Petitionen?

Petitionen sind Bitten (mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung) und Beschwerden (über ein Handeln oder Unterlassen insbesondere von Behörden). Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für ihre Behandlung ist gegeben, wenn das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betrifft (d. h. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden). Nähere Einzelheiten finden Sie in den Verfahrensgrundsätzen.