Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Service und Information

Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?

Nach Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung wird der Veröffentlichungswunsch entsprechend den Verfahrensgrundsätzen geprüft. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht; hierüber werden Sie vom System automatisch benachrichtigt. Erfolgt keine Veröffentlichung wird das Petitionsverfahren ohne eine solche fortgeführt.