Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, das Vermietern nicht nur untersagt, Versicherungsklauseln in Mietverträge aufzunehmen, sondern auch bereits bestehende Regelungen in Mietverträgen für nichtig erklärt.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
freundlichst bitte ich Sie darum, ein Gesetz zu erlassen, was es Vermietern untersagt Versicherungsklauseln in Mietverträgen zu erlassen und diese gleichzeitig für nichtig zu erklären.
Der Deutsche Mieterbund argumentiert, dass Versicherungsklauseln in Mietverträgen nichtig sind.
Eine klare gesetzliche Regelung dazu habe ich nicht gefunden.
Es kann ja nicht von einer frei geschlossenen Vereinbarung gesprochen werden, wenn der Mieter die Wohnung nicht bekommen würde, wenn er die Versicherungsklauseln streichen würde.
Gleichzeitig bitte ich darüber nachzudenken, dass solche Versicherungsklauseln, bedingt durch die Kosten der Versicherungen, im Prinzip die Mietkosten erhöhen.
Das sollte gerade bei staatlich geförderten Wohnungen strengstens verboten werden.
Zum einen wird damit die Höhe der zulässig geforderten Miete durch die Versicherungskosten erhöht und zum anderen vermute ich, dass Sozialämter das nicht prüfen und die Kosten der Versicherungen übernehmen.
Es ist nicht richtig, dass mit Steuergeldern unnötige Kosten beglichen werden.