Zu den Unterseiten
- Einführung
- Aktuelle Mitteilungen des Petitionsausschusses
- Anmeldung und Registrierung
- Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum
- Richtlinie öffentliche Petitionen
- Netiquette
- Nutzungsbedingungen
- FAQ
- Petition gemeinsam entwerfen
- Sammelpetitionen
- Befugnisse und Arbeitsweise der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments
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- Barrierefreiheit
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- Impressum
Einführung
Die Internetplattform des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag, um Sorgen, Nöte und Anregungen an das Parlament heranzutragen. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier .
Über die Internetplattform können Sie Petitionen auf elektronischem Wege unter Verwendung eines Web-Formular einreichen. Dabei besteht die Möglichkeit zu unterscheiden, ob eine Petition mit der Bitte um Veröffentlichung oder ohne eine solche Bitte eingereicht wird.
Zudem können Sie sich über die vom Ausschuss auf der Plattform veröffentlichten Petitionen informieren, diese elektronisch mitzeichnen oder in Foren diskutieren.
Weiterführende Informationen zur Petitionsplattform und zum Petitionsverfahren finden Sie über das Navigationsmenü in der linken Spalte oder in den entsprechenden Hilfetexten. Eine Zusammenfassung "10 Punkte zum Ablauf und Inhalt des Petitionsverfahrens" finden Sie hier.
Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich über den Petitionsausschuss und seine Tätigkeit zu informieren.